Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung im Bereich der polizeilichen Datenauswertung
Polidai34:
@Mask ich hatte mich selber gewundert, was der Anwalt damit beweisen möchte. Ich versuche lediglich, dem Anwalt zu zuarbeiten. Ich bin kein Jurist, tue nur alles mögliche, den Anwalt zu unterstützen. Ja ich habe mich mit den Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen auseinandergesetzt.
Spid:
Selbstverständlich hast Du ein Problem: Du möchtest die Rechtsmeinung einer fachkundigen Person - und Dein Anwalt ist offenkundig keine. Er scheint seine Qualitäten vielmehr darin zu haben, die übrigen Verfahrensbeteiligten zu amüsieren.
Mask:
Hast du ihn das konkret Mal gefragt?
Und welche Merkmale denkt ihr aus welchen Gründen zu erfüllen? Auf welche Eingruppierung will der Anwalt hinaus?
Eventuell kann man euch bevor ihr die Klage erhebt, ein paar Denkanstöße mitgeben
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