Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist
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Shoniya:
Hallo.
Begonnen habe ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im Juli 2015. Mein erster befristeter Vertrag lief bis zum Beginn meiner ersten Elternzeit. Nach meiner Elternzeit wurde ich unbefristet im März 2017 wieder angestellt.
Im Falle einer Kündigung, wäre meine Dienstzugehörigkeit ab 2015 oder 2017 zu rechnen? Bei 2015 wäre die Kündigungsfrist meiner Meinung nach wesentlich länger?!
Danke für eure Hilfe.
Lieben Gruß
Spid:
2015
Mask:
Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Deine Kündigungsfrist wäre daher drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres
Shoniya:
Ich danke euch für die Antworten 👍
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