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Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert

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Kaiser80:

--- Zitat von: Martinar am 26.02.2021 12:09 ---Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.

Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt

--- End quote ---

"Krass" ist, sich immer noch nicht zu trauen, obwohl man sich schon wegbeworben hat. Lass dich doch nicht verarschen!
Wer durch zu viel Arbeiten krank wird, wird i.d.R. Arbeitsunfähgkeitsbescheinigungen vorlegen können.

Isie:
Dein Arbeitgeber bettelt förmlich um eine Klage. Lass dir deine Arbeitszeiten schriftlich geben. Und frage nicht nach einer Zulage, sondern verlange die Bezahlung deiner Überstunden und Zeitzuschläge. Am besten noch heute, wie es hier von einem anderen User schon geraten wurde. Und zwar musst du schriftlich Anspruch auf Überstundenentgelt und Überstundenzeitzuschläge erheben. Und dieses Schreiben solltest du noch heute persönlich übergeben.

Spid:
Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.

Fragmon:

--- Zitat von: Spid am 26.02.2021 12:18 ---Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.

--- End quote ---

Da frage ich mich manchmal wie du als AG-Vertreter mit deinen Mitarbeitern umgehst, welche dich gefühlt jedes Jahr mit einer Klage beschäftigen. Gehst du nach der vierten immer noch rein objektiv mit dem Beschäftigten um? (bitte in diesem Beispiel davon aus, dass er zu 50% obsiegt hat.)

Landsknecht:

--- Zitat von: BAT am 26.02.2021 09:29 ---
--- Zitat von: Lars73 am 26.02.2021 09:24 ---

Nach dem Zuruf schreibst du eine E-Mail an fachvorgesetzten, Personalrat und Personalstelle, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Anweisung von Überstunden handelt. (Sa ab 13 Uhr fallen auch ohne Überstunden Zuschläge an.)

--- End quote ---

Nur mal am Rande: es gibt Zuschläge am Samstag nach 13 Uhr? Was soll der Unfug denn?

--- End quote ---

Arbeit zu ungünstigen Zeiten, steht im TVöD und gilt nicht nur für angeordnete Überstunden.

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