Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
Landsknecht:
Und entsteht bei dauerhafter 6-Tage Woche nicht ein höherer Urlaubsanspruch?
Spid:
--- Zitat von: Fragmon am 26.02.2021 12:26 ---
--- Zitat von: Spid am 26.02.2021 12:18 ---Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.
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Da frage ich mich manchmal wie du als AG-Vertreter mit deinen Mitarbeitern umgehst, welche dich gefühlt jedes Jahr mit einer Klage beschäftigen. Gehst du nach der vierten immer noch rein objektiv mit dem Beschäftigten um? (bitte in diesem Beispiel davon aus, dass er zu 50% obsiegt hat.)
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Ich habe nur einen sehr geringen Erfahrungswert hinsichtlich Arbeitsgerichtsprozessen, die wir unter meiner Beteiligung verloren hätten. Das setzte ja voraus, daß wir etwas falsch gemacht hätten, wie in diesem geerbten Fall. Ansonsten gilt: wenn wir etwas falsch gemacht haben, war es gut, daß geklagt worden ist. Wenn nicht, wurde mein Wunsch zu gewinnen befriedigt.
Falke007:
--- Zitat von: Martinar am 26.02.2021 12:09 ---Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.
Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt
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Krass ist das nicht - sondern der normale Lauf der Dinge.
Wie du da auf Mobbing kommst, weiß ich auch nicht. Du bist doch scheinbar in der guten Situation, dass sie derzeit keine Alternativen haben. Was soll also passieren? Wenn es dir zu wild wird, dann gehst du halt (hast dich ja scheinbar eh schon beworben) und im besten Fall bekommst du danach, was dir zusteht.
Der AG hält sich doch hier nicht an die Regeln - du kannst doch relativ entspannt in die Klage gehen. Gespräche vorher sind ja zu keinem Ergebnis gekommen.
BAT:
--- Zitat von: Landsknecht am 26.02.2021 12:35 ---
Arbeit zu ungünstigen Zeiten, steht im TVöD und gilt nicht nur für angeordnete Überstunden.
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Oops. Da gibt es ja für mich noch einiges zu beantragen. Wahrscheinlich 6-Monats-Frist, oder?
Martinar:
Danke. Es macht Mut. Ich werde schriftlich die Zuschläge einfordern. Verjährung gilt sechs Monate, wenn ich es richtig lese?
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