Autor Thema: Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert  (Read 9480 times)

Martinar

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #30 am: 26.02.2021 18:47 »
Huhh, verstehe, also ich sags ehrlich, unsere Personalabteilung hat - sorry - keine Ahnung von jeglicher Begrifflichkeit, wenn ich das so lese, da ist irgendwie alles eine "Überstunde". Schützt sie aber auch nicht davor, sich an den TVÖD zu halten.

Isie

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #31 am: 26.02.2021 18:55 »
Hast du deinen Anspruch denn jetzt schriftlich geltend gemacht?

Sozialarbeiter

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #32 am: 26.02.2021 19:53 »
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - gilt auch für Personaler
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Martinar

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #33 am: 26.02.2021 20:18 »
Also ich habe zuerst mündlich und dann nochmal schriftlich an den Personalchef eingereicht, man möchte mir bitte die Zulage buchen der Überstunden.

Isie

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #34 am: 26.02.2021 20:51 »
Das reicht nicht, um die Ausschlussfrist zu wahren.

Martinar

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #35 am: 26.02.2021 21:05 »
Was muss noch getan werden? Noch kann ich etwas tun.

Spid

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #36 am: 26.02.2021 21:07 »
Die tarifliche Ausschlußfrist wird nur durch eine Geltendmachung der Ansprüche unterbrochen. Eine Geltendmachung stellt eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter Bezifferung oder konkreter Benennung des Anspruchs.

Martinar

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #37 am: 26.02.2021 21:21 »
Hmm, nochmal für mich, reicht es jetzt nicht aus, schriftlich zu formulieren, dass man diese Zuschläge haben möchte, gilt halt nur noch für die letzten 6 Monate

Spid

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #38 am: 26.02.2021 21:26 »
Es bedarf einer ernsthaften Zahlungsaufforderung und einer konkreten Bezifferung oder hinreichenden Benennung des Anspruchs. Auf die Ausschlußfrist hingegen muß nicht hingewiesen werden, darauf kann der AG selber kommen.

Martinar

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #39 am: 26.02.2021 21:29 »
Verstehe. Also müsste ich jetzt aufgrund meines Zeitkontos bzw. Stundenzettels konkret auch schreiben: 4,5 Überstunden hier und 2,4 Überstunden da, ..... etc, zB in einer Excel Tabelle, möchte ich gern die Zuschläge haben bis zum Tag X?

Spid

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #40 am: 26.02.2021 21:45 »
Durchaus - und nicht durch unnötige Floskeln und Höflichkeitsformeln die Zahlungsaufforderung und deren Ernsthaftigkeit verklären, das gefährdet die Wirksamkeit. Du forderst den AG auf, Dir bis zum 12.03.21 die bislang fällig gewordenen Zuschläge zu den Überstunden, die Du aufführst, zu zahlen, ansonsten wirst Du sie gerichtlich durchsetzen.

Isie

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #41 am: 26.02.2021 22:04 »
Aber verlange nicht nur die Zeitzuschläge, sondern auch die Überstundenvergütung. Für die zuletzt geleisteten Überstunden hast du aber zunächst erst mal nur Anspruch auf Freizeitausgleich.

Martinar

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #42 am: 26.02.2021 22:28 »
Meint ihr denn es reicht die Summe der Monate oder muss das ausführlicher gestaltet sein. Also wer mir wann weshalb mit welcher Aufgabe angeordnet hat? Reicht es zb Stunden in Summe zu nennen etc mit frist bis Tag X. Bitte mit Zuschlägen  auszahlen

Isie

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #43 am: 26.02.2021 22:42 »
Formulierungsvorschlag: Ich erhebe Anspruch auf die Zahlung der Überstundenvergütung für x Überstunden, die ich ab... bis... geleistet habe, und der Zeitzuschläge für diese Überstunden.
Das müsste eigentlich reichen.

Spid

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Antw:Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
« Antwort #44 am: 27.02.2021 06:49 »
„...und fordere die Zahlung des Anspruchs bis zum tt.mm.jjjj.” Eine ernsthafte Zahlungsaufforderung muß die Aufforderung zur Zahlung beinhalten.