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Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert

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Martinar:
Was muss noch getan werden? Noch kann ich etwas tun.

Spid:
Die tarifliche Ausschlußfrist wird nur durch eine Geltendmachung der Ansprüche unterbrochen. Eine Geltendmachung stellt eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter Bezifferung oder konkreter Benennung des Anspruchs.

Martinar:
Hmm, nochmal für mich, reicht es jetzt nicht aus, schriftlich zu formulieren, dass man diese Zuschläge haben möchte, gilt halt nur noch für die letzten 6 Monate

Spid:
Es bedarf einer ernsthaften Zahlungsaufforderung und einer konkreten Bezifferung oder hinreichenden Benennung des Anspruchs. Auf die Ausschlußfrist hingegen muß nicht hingewiesen werden, darauf kann der AG selber kommen.

Martinar:
Verstehe. Also müsste ich jetzt aufgrund meines Zeitkontos bzw. Stundenzettels konkret auch schreiben: 4,5 Überstunden hier und 2,4 Überstunden da, ..... etc, zB in einer Excel Tabelle, möchte ich gern die Zuschläge haben bis zum Tag X?

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