Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert

Begonnen von Martinar, 25.02.2021 21:41

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Martinar

Huhh, verstehe, also ich sags ehrlich, unsere Personalabteilung hat - sorry - keine Ahnung von jeglicher Begrifflichkeit, wenn ich das so lese, da ist irgendwie alles eine "Überstunde". Schützt sie aber auch nicht davor, sich an den TVÖD zu halten.

Isie

Hast du deinen Anspruch denn jetzt schriftlich geltend gemacht?

Sozialarbeiter

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - gilt auch für Personaler
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Martinar

Also ich habe zuerst mündlich und dann nochmal schriftlich an den Personalchef eingereicht, man möchte mir bitte die Zulage buchen der Überstunden.

Isie

Das reicht nicht, um die Ausschlussfrist zu wahren.

Martinar

Was muss noch getan werden? Noch kann ich etwas tun.

Spid

Die tarifliche Ausschlußfrist wird nur durch eine Geltendmachung der Ansprüche unterbrochen. Eine Geltendmachung stellt eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter Bezifferung oder konkreter Benennung des Anspruchs.

Martinar

Hmm, nochmal für mich, reicht es jetzt nicht aus, schriftlich zu formulieren, dass man diese Zuschläge haben möchte, gilt halt nur noch für die letzten 6 Monate

Spid

Es bedarf einer ernsthaften Zahlungsaufforderung und einer konkreten Bezifferung oder hinreichenden Benennung des Anspruchs. Auf die Ausschlußfrist hingegen muß nicht hingewiesen werden, darauf kann der AG selber kommen.

Martinar

Verstehe. Also müsste ich jetzt aufgrund meines Zeitkontos bzw. Stundenzettels konkret auch schreiben: 4,5 Überstunden hier und 2,4 Überstunden da, ..... etc, zB in einer Excel Tabelle, möchte ich gern die Zuschläge haben bis zum Tag X?

Spid

Durchaus - und nicht durch unnötige Floskeln und Höflichkeitsformeln die Zahlungsaufforderung und deren Ernsthaftigkeit verklären, das gefährdet die Wirksamkeit. Du forderst den AG auf, Dir bis zum 12.03.21 die bislang fällig gewordenen Zuschläge zu den Überstunden, die Du aufführst, zu zahlen, ansonsten wirst Du sie gerichtlich durchsetzen.

Isie

Aber verlange nicht nur die Zeitzuschläge, sondern auch die Überstundenvergütung. Für die zuletzt geleisteten Überstunden hast du aber zunächst erst mal nur Anspruch auf Freizeitausgleich.

Martinar

Meint ihr denn es reicht die Summe der Monate oder muss das ausführlicher gestaltet sein. Also wer mir wann weshalb mit welcher Aufgabe angeordnet hat? Reicht es zb Stunden in Summe zu nennen etc mit frist bis Tag X. Bitte mit Zuschlägen  auszahlen

Isie

Formulierungsvorschlag: Ich erhebe Anspruch auf die Zahlung der Überstundenvergütung für x Überstunden, die ich ab... bis... geleistet habe, und der Zeitzuschläge für diese Überstunden.
Das müsste eigentlich reichen.

Spid

,,...und fordere die Zahlung des Anspruchs bis zum tt.mm.jjjj." Eine ernsthafte Zahlungsaufforderung muß die Aufforderung zur Zahlung beinhalten.