Autor Thema: TzBfG § 14  (Read 1161 times)

FBFlo

  • Gast
TzBfG § 14
« am: 26.02.2021 09:42 »
Hallo,

mal eine Frage in Bezug auf befristete Verträge mit Sachgrund, wenn wir jemand bekommen, der ggf. für 2 bis 8 Jahre oder länger da bleibt und für die Person eine zusätzliche Assistenzkraft einstellen, dann wollen wir einen befristeten Vertrag mit Sachgrund für die Assistenzkraft abschließen, was wäre das denn für ein Sachgrund ich denke da an § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG wäre das möglich und wie könnte eine Ausgestaltung des Grundes aussehen?
Es handelt sich bei der Assistenzkraft um eine normale Beschäftigte nach TV-L

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Gruß
FBFlo
« Last Edit: 26.02.2021 09:49 von FBFlo »

Lars73

  • Gast
Antw:TzBfG § 14
« Antwort #1 am: 26.02.2021 09:54 »
Um was für Assistenz geht es? Büroassistenz oder Assistenzkraft für Schwerbehinderten z.B. Vorlesekraft für Sehbehinderten?

Wie kommt es zu der Spanne 2-8 Jahre? Was für ein Vertrag (Zeitraum) besteht für die Person selber?

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG sehe ich nicht.

FBFlo

  • Gast
Antw:TzBfG § 14
« Antwort #2 am: 26.02.2021 09:59 »
Hallo Lars73,

Es handelt sich tatsächlich um eine Assistenzkraft für eine Schwerbehinderte fürs Vorlesen, Schreiben und Protokollieren und Auswerten usw.
Bei der Schwerbehinderten kann leider nicht genau gesagt werden, wie lange die Person bei uns bleibt, da Sie Beamtin ist, Sie kann nach 2 Jahren wieder versetzt werden oder auch nach 8 Jahren oder jeder denkbare anderer Zeitraum.
Die Assistenzkraft soll neu eingestellt werden.


Lars73

  • Gast
Antw:TzBfG § 14
« Antwort #3 am: 26.02.2021 10:13 »
Ich vermute es muss irgendwo Erfahrungen geben wie man sowas lösen kann. Ich selber kenne aber kein Beispiel.

Formal also unbefristet bei euch?
Da sehe ich keine Gründe die eine Prognose des befristeten Bedarfs rechtfertigen.

Zwei Jahre sachgrundlose Befristung und dann weiter schauen wäre ggf. eine Option. Eventuell halt die Assistenzkraft zusammen mit der Beamtin ggf. in die neue Behörde versetzen.