Autor Thema: Eingruppierung E11, S.1 geplant - aktuell E10, S.3 - Richtig?  (Read 2104 times)

Ukkat

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Hallo zusammen,

kurz meine Leidensgeschichte im TV-L West:
Erst E14, S.1 + 2 für 1 Jahr und 9 Monate gehabt (befristet, Rheinland-Pfalz)
Dann 2 Jahre und 1 Monat E13, S.2 + 3 gehabt (befristet, Stufenzeit anerkannt, Bayern)
Seit August 2019 unbefristet in E10, S.3 angestellt (Rheinland-Pfalz), aber Stufenzeit wg. 2 Monate Arbeitslosigkeit nicht anerkannt. Antrag auf Höhergruppierung in E11 läuft...

Habe nun ein Jobangebot, wo die Stelle als E11 ausgeschrieben ist. Sie können mir aber nur E11, S. 1 bieten, weil ich ja in der E11 "noch keine Erfahrung" habe.
Alternativ könnte ich für die Probezeit in E10, S. 3 bleiben und danach in E11 kommen (sowas lass ich mir selbstverständlich schriftlich geben!).

Ist es in diesem Fall richtig, dass nur eine Eingruppierung in E11, S.1 möglich ist?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich bei einer Höhergruppierung nur in Stufe 2 kommen kann, keinesfalls aber in Stufe 1.

Vielen Dank für eure Hilfe!
« Last Edit: 26.02.2021 13:29 von Ukkat »

Spid

  • Gast
Handelt es sich um eine Einstellung oder eine Höhergruppierung?

Ukkat

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Also es wäre in diesem Fall eine Neu-Einstellung bei einer Landesbehörde in Bayern.

Wobei ich für die E13-Stelle tatsächlich auch schon mal in einer anderen Landesbehörde in Bayern gearbeitet habe.

Die anderen Stellen sind/waren in Rheinland-Pfalz, aber alles TV-L West.

Spid

  • Gast
Dann sind Ausführungen zur Höhergruppierung völlig überflüssig, da Einstellung und Höhergruppierung zwei unterschiedliche Sachverhalte sind.

Bei Einstellung besteht Anspruch auf Stufe 1, da in der Sachverhaltsschilderung keine einschlägige Berufserfahrung zu erkennen ist. Förderliche Zeiten kann der AG berücksichtigen, ein Anspruch besteht indes nicht.

WasDennNun

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Ist es in diesem Fall richtig, dass nur eine Eingruppierung in E11, S.1 möglich ist?
Nein, das ist falsch.
Wenn sie wollten, könnten sie dir die Stufe 3 geben, in dem sie dir förderliche Zeiten anerkennen.

Ukkat

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@Spid:
In RLP läuft mein Antrag auf Höhergruppierung aktuell. Der Sachverhalt ist also korrekt.
Bei einem Jobangebot ist es aber natürlich eine Neu-Einstellung, wenn auch gleicher TV-L, aber anderer Arbeitgeber (Land Bayern vs. Land RLP). Da hast du dann mit deinen Ausführungen recht. Sorry, mein Fehler!

@WasDennNun:
Davon bin ich auch ausgegangen, dass wenn sie wollten, sie mir Stufe 3 geben könnten.
Mit E11, S. 2 könnte ich noch leben.
Wie weise ich denn förderliche Zeiten nach? Dass ich den gleichen Job für viel mehr Geld schon bei meiner E13-Stelle gemacht habe? Dass ich dort stellvertretende Sachgebietsleitung war und mich jetzt auf eine Sachgebietsleitung beworben habe. Und dass ich damit ja >2 Jahre Berufserfahrung in genau dem Bereich und sogar im Land Bayern habe.

Möchte nur auf das Gespräch und diese Gehalts-Diskussion vorbereitet sein, denn ich hatte schon einmal einen Personaler, der mir da im Vorstellungsgespräch einfach falsche Informationen gegeben hat (und ja Personaler sind auch Menschen, die Fehler machen).

Spid

  • Gast
Inwiefern könnte ein Antrag auf Höhergruppierung "laufen"? Ein Antrag auf Höhergruppierung entfaltete als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung seine Wirkung unmittelbar mit Eingang beim AG.

WasDennNun

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Wie weise ich denn förderliche Zeiten nach? Dass ich den gleichen Job für viel mehr Geld schon bei meiner E13-Stelle gemacht habe? Dass ich dort stellvertretende Sachgebietsleitung war und mich jetzt auf eine Sachgebietsleitung beworben habe. Und dass ich damit ja >2 Jahre Berufserfahrung in genau dem Bereich und sogar im Land Bayern habe.

Möchte nur auf das Gespräch und diese Gehalts-Diskussion vorbereitet sein, denn ich hatte schon einmal einen Personaler, der mir da im Vorstellungsgespräch einfach falsche Informationen gegeben hat (und ja Personaler sind auch Menschen, die Fehler machen).
Du musst nichts nachweisen, du musst den AG davon überzeugen, das er dich einstellen will und das du halt deine Bedingungen hast, zu denen du bereit bist einen AV zu unterschreiben.
Durch deine Zeugnisse/Lebenslauf weist du ja Zeiten nach, die man als förderliche Zeiten anerkennen kann oder auch nicht. Mehr braucht es nicht.

Sozialarbeiter

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Habe nun ein Jobangebot, wo die Stelle als E11 ausgeschrieben ist. Sie können mir aber nur E11, S. 1 bieten, weil ich ja in der E11 "noch keine Erfahrung" habe.
Alternativ könnte ich für die Probezeit in E10, S. 3 bleiben und danach in E11 kommen (sowas lass ich mir selbstverständlich schriftlich geben!).
Das wäre dann doch eine Höhergruppierung die von E10S3 in E11S3 führen würde, oder?
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.