Autor Thema: Höhergruppierung und Rückstufung  (Read 3437 times)

Aria

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Höhergruppierung und Rückstufung
« am: 26.02.2021 16:42 »
Eine Frage..... ::)
bei einer Höhergruppierung nimmt man doch seine erreichte Stufe nicht mit, sondern fällt (meistens jedenfalls) wieder zurück. Meine Frage wäre: Wenn man sich aktuell in der E9a, Stufe 3 (nächste Stufe wird erreicht in 2022) befindet - lohnt sich da überhaupt noch eine Höhergruppierung in die E9b oder E10 mit Verbleib einer Lebensarbeitszeit von noch 17 Jahren bis zur Rente - oder könnte man genauso gut in der E9a verbleiben und dann  die nächsten Stufen durchlaufen, weil es bei einer Höhergruppierung und vermutlichen Rückstufung schwierig sein könnte die letzten Stufen der jeweiligen Entgeltgruppe überhaupt zu erreichen - also man fängt ja quasi immer wieder von vorne an, oder? :(.....

Spid

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Antw:Höhergruppierung und Rückstufung
« Antwort #1 am: 26.02.2021 16:49 »
Bei einer Höhergruppierung findet keine Rückstufung statt. Dazu müßte ja zunächst erstmal eine höhere Stufe der höheren Entgeltgruppe erreicht worden sein, da die Stufe 3 der E9a eine ganz andere Stufe ist als die Stufe 3 der E9b oder die Stufe 3 der E10. Eine Höhergruppierung erfolgt in jene Stufe der höheren Entgeltgruppe statt, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Die Annahme, dies wäre meistens eine niedrigere Stufe, ist schlicht falsch. U.a. führt bspw. eine Höhergruppierung aus E9a/3 in E9b in die Stufe 3 der höheren Entgeltgruppe.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung und Rückstufung
« Antwort #2 am: 26.02.2021 17:58 »
Und von 9a3 in die E10 Stufe 2 und man hätte stets mehr Geld auf dem Konto und wäre nach 14 Jahren in der Endstufe.

Erika

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Antw:Höhergruppierung und Rückstufung
« Antwort #3 am: 17.03.2021 15:54 »
Bei einer Höhergruppierung findet keine Rückstufung statt. Dazu müßte ja zunächst erstmal eine höhere Stufe der höheren Entgeltgruppe erreicht worden sein, da die Stufe 3 der E9a eine ganz andere Stufe ist als die Stufe 3 der E9b oder die Stufe 3 der E10. Eine Höhergruppierung erfolgt in jene Stufe der höheren Entgeltgruppe statt, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Die Annahme, dies wäre meistens eine niedrigere Stufe, ist schlicht falsch. U.a. führt bspw. eine Höhergruppierung aus E9a/3 in E9b in die Stufe 3 der höheren Entgeltgruppe.

Gibt es denn dazu Paragrafen, dass man nicht weniger verdienen darf als zuvor?

Spid

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Antw:Höhergruppierung und Rückstufung
« Antwort #4 am: 17.03.2021 15:57 »
§17 Abs. 4 TV-L ist die Rechtsnorm, deren Wirkung ich beschrieben habe. Die Behauptung, man dürfe nicht weniger verdienen, habe ich nicht aufgestellt.