Autor Thema: [NW] Beihilfe vs. stat. Rehamaßnahme  (Read 1592 times)

schlossquelle

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[NW] Beihilfe vs. stat. Rehamaßnahme
« am: 26.02.2021 19:48 »
Hallo zusammen,

suche aktuell eine stat. Reha und muss feststellen, dass die Kosten oft weit weg von gut und böse sind. Ich frage mich, ob die Auskunft der Beihilfestelle zur Kostenübernahme (Tagessatz "all in" zu ca. 122 EUR) so korrekt war, denn ich habe von 40 nur 2 Einrichtungen zu dem Preis "ca. 122 EUR" gefunden.
Habe mir nun § 6 BVO NRW, Abs. 3 angesehen: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Behandlung sind in Höhe der Preisvereinbarung (Pauschale) beihilfefähig, die die Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger getroffen hat.

Danach werden auch höhrer Kosten anerlannt, wenn die Einrichutngen eine höhere Pauschale mit dem Sozialversicherungsträger abgeschlossen haben.
Die Kostenübernahme erfolgt anteilig, egal wie hoch die Leistung ist, solfern es diese Vereinbarung mit dem Sozialversicherungsträger gibt.

Oder übersehe ich Richterrecht o. ä. an der Stelle und es gibt tatsächlich diese Deckelung auf den Satz "ca. 122 EUR"?

(Bei dem Satz "ca 122 EUR" soll es sich um den Sozialversicherungssatz handeln).

Danke für's Lesen und helfen ;-)
« Last Edit: 27.02.2021 02:21 von Admin2 »

was_guckst_du

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Antw:[NW] Beihilfe vs. stat. Rehamaßnahme
« Antwort #1 am: 27.02.2021 11:21 »
...Beamter und Reha ist eine kostenaufwändige Konstellation...Bemater und Kur passt besser zusammen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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