Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

<< < (5/7) > >>

Spid:
Und die inredestehenden Tätigkeiten führen zu unterschiedlichen Eingruppierungen?

Stellenbewerter:
So ist die Vermutung. Nehmen wir an, sie würden es. Hätte das Bestand?

Spid:
So Du nicht etwas vortragen könntest, warum Deine frühere Einlassung zu Deiner auszuübenden Tätigkeit unzutreffend gewesen sei, müßtest Du Dir den Vorhalt dieser früheren Einlassungen gefallen lassen und es stünde zu vermuten, daß sie Deine seinerzeitige auszuübende Tätigkeit beschrieben und Du entsprechend dieser eingruppiert warst.

Stellenbewerter:
Meine Begründung wäre, dass es damals hieß: Schreib mal eben auf, was Du machst, das ist nur für die Organisationsbetrachtung gedacht. Damals war nicht die Rede davon, dass das jetzt für eine Eingruppierung herangezogen werden soll. Dann hätte ich das ja wesentlich genauer und überlegter formuliert.

Spid:
Also kannst Du nichts vortragen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version