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Mehrarbeitsvergütung für RDL

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gnom20:
Hallo in die Runde,

als Reservedienstleistender habe ich Anspruch auf die Vergütung von geleisteter Mehrarbeit, solange ich diese nicht in Freizeit ausgleichen kann.
Leider findet sich in der entsprechenden Gehaltsmitteilung keinerlei Info zur aktuellen Rechtsgrundlage für die nach Dienstgraden gestaffelte Vergütung der Überstunden. Die von mir bislang gesammelten Infos passen irgendwie nicht zur Höhe der vom Dienstherrn gezahlten Bezüge (hier StFw d.R.).
In welchen Gesetzen bzw. Verordnungen lassen sich aktuelle Informationen zu dieser Thematik finden.

Danke schon mal für Eure Informationen.

penguin:
§ 17 USG
http://www.gesetze-im-internet.de/usg_2020/__17.html

i.V.m.
§§ 50 bis 50b BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__50.html


Ich denke, das wird es sein.

gnom20:
Aller klar. Die Berechnung scheint zu passen.
Danke für die schnelle Antwort.

Asperatus:
Die in § 50 BBesG genannte Rechtsverordnung ist die Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/smvergv/).

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