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Der Ruhegehaltssatz beträgt in diesem Fall
25 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 44,84%
Ihr Ruhegehalt beträgt also
€ 3.000,00 / Monat X 44,84% = € 1.345,20 / Monat
Für die Berechnung des Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt. Berücksichtigt werden aber nur die Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
In unserem Fall wird also folgende Rechnung angestrengt:
35 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 62,78%
Ihr Höchstsatz beträgt also
€ 3.000,00 / Monat X 62,78%= € 1.883,40 / Monat
Der Höchstsatz ist also € 537,56 höher als die Pension. Wenn unsere Beamtin also etwa monatlich € 800,00 an Rente und VBL-Leistungen bekommt, werden von der Pension € 262,44 abgezogen.