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[BY] Neue Beamtin in Bayern. Frage zu Rente und Pension

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BiancaD:
Liebes Forum!

Ich habe eine Frage zur Berechnung meiner vorherigen Tätigkeiten im Hinblick auf die Pensionshöhe.

Im Netz habe ich das hier gefunden:
"In unserem Beispiel hat eine Beamtin 10 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung geleistet und ist dann in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Als Beamtin war sie noch 25 Jahre in Vollzeit beschäftigt.
Für die Berechnung des Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt."

Ist das tatsächlich korrekt so?
Ich habe vorher bereits im ÖD gearbeitet. Wird die Pension dann prozentual erhöht?
Also:
anstatt
25 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 44,84%
dann eben
35 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 62,78%

Oder werden die Beträge der Pension + Rente einfach addiert? Weiß das jemand mit einer verlässlichen Quelle?

WasDennNun:
 Einfach mal den gesamten Artikel lesen.


Der Ruhegehaltssatz beträgt in diesem Fall


25 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 44,84%

 

Ihr Ruhegehalt beträgt also

 

€ 3.000,00 / Monat X 44,84% = € 1.345,20 / Monat

 

Für die Berechnung des Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt. Berücksichtigt werden aber nur die Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres.

 

In unserem Fall wird also folgende Rechnung angestrengt:


35 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 62,78%

 

Ihr Höchstsatz beträgt also

 

€ 3.000,00 / Monat X 62,78%= € 1.883,40 / Monat

 

Der Höchstsatz ist also € 537,56 höher als die Pension. Wenn unsere Beamtin also etwa monatlich € 800,00 an Rente und VBL-Leistungen bekommt, werden von der Pension € 262,44 abgezogen.

WasDennNun:

--- Zitat von: BiancaD am 28.02.2021 13:03 ---Ist das tatsächlich korrekt so?
Ich habe vorher bereits im ÖD gearbeitet. Wird die Pension dann prozentual erhöht?
--- End quote ---
nein und öD ist egal, es geht um sozialversicherungspflichtig Zeiten.

--- Zitat ---Oder werden die Beträge der Pension + Rente einfach addiert? Weiß das jemand mit einer verlässlichen Quelle?

--- End quote ---
Auch nein:
Es wird von der Pension soviel abgezogen, dass du nur noch
Pesnsion+Rente=Pension wenn du die Rentenzeit Beamter gewesen wärest erreicht hast.

N8:
der zitierte artikel bezieht sich ja nur generell auf rentenversicherungspflichtige beschäftigung
ist da beschäftigung im öd nicht eine ausnahme? nach art. 18 bayerisches beamtenversorgungsgesetzt können diese zeiten doch auch als ruhegehaltfähige dienstzeiten berücksichtigt werden:

--- Zitat ---Art. 18
Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
1Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter oder eine Beamtin im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten oder der Beamtin zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zur Ernennung geführt hat...
--- End quote ---

2strong:
Doch, selbstverständlich besteht (in allen oder zumindest den meisten Versorgungsgesetzen) eine Ausnahme, die Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis privilegiert, und zwar insofern, dass sie unter bestimmten, praktisch regelmäßig vorliegenden Voraussetzungen ruhegehaltfähig sind. In diesen Fällen erhält man für den selben Zeitraum also Renten- wie Ruhegehalt ansprüche.

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