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[BY] Neue Beamtin in Bayern. Frage zu Rente und Pension

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BiancaD:
Ok! Danke. Ich habe mich vielleicht ungenau ausgedrückt.
Ich wurde spät verbeamtet, mit Mitte 30. Vor dem Studium habe ich auch versicherungspflichtig gearbeitet, nach dem Studium im ÖD.

Das etwas abgezogen wird weiß ich schon, das wird aber so viel nicht sein, was da zusammen kommt.
Ich hatte nur Bedenken, dass die Prozente am Ende zu gering sind. Also das ich die 71,75% nicht bekomme weiß ich. Ich glaube das das Studium in Bayern angerechnet wird.

Aber ich glaube damit kann ich etwas anfangen. Die Personalabteilung hat nur gesagt das ich beides beantragen müsste.

N8:

--- Zitat von: 2strong am 01.03.2021 02:13 ---Doch, selbstverständlich besteht (in allen oder zumindest den meisten Versorgungsgesetzen) eine Ausnahme, die Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis privilegiert, und zwar insofern, dass sie unter bestimmten, praktisch regelmäßig vorliegenden Voraussetzungen ruhegehaltfähig sind. In diesen Fällen erhält man für den selben Zeitraum also Renten- wie Ruhegehalt ansprüche.

--- End quote ---
welchen effekt hat das dann? also wo ist der vorteil gegenüber sozialversicherungspflichtiger beschäftigung außerhalb des öd vor der verbeamtung?

ich muss noch mal so doof nachfragen. ich dachte eigentlich vorher schon, es verstanden zu haben, aber jetzt bin ich wieder unsicher

2strong:
Grundsätzlich kann man hinsichtlich der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten von Folgendem ausgehen:

Zeiten einer erforderlichen Berufsausbildung
sind zu berücksichtigen (max. 3 Jahre)

Zeiten eines erforderlichen Studiums
sind zu berücksichtigen (max. 855 Tage)

Zeiten im Beamtenverhältnis
sind zu berücksichtigen

Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst
sind zu berücksichtigen, wenn aus dieser Funktion heraus verbeamtet wurde

Zeiten als Angestellter außerhalb des öffentlichen Dienstes
können berücksichtigt werden, wenn sie förderlich sind.

Die auf diese Weise ermittelten Zeiten multipliziert mit dem Faktor 1,8 ergibt in etwa den Ruhegehalt Satz.

Rente muss separat beantragt werden. Ruhegehalt erhält man "automatisch".

Der Vorteil von Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst im Vergleich zu Zeiten als Angestellter außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, dass man für die Zeit im öffentlichen Dienst aufgrund seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Rentenanspeüche erwirbt (das tut der Angestellte in der Privatwirtschaft natürlich auch), im Falle einer späteren Verbeamtung wird derselbe Zeitraum jedoch grundsätzlich zusätzlich auch für die Festsetzung des Ruhegehalts berücksichtigt. Als Angestellter im öffentlichen Dienst bekommt man bei späterer Verbeamtung also für die Jahre als Angestellter sowohl Rente als auch Pension.

N8:

--- Zitat von: 2strong am 13.03.2021 09:28 ---Der Vorteil von Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst im Vergleich zu Zeiten als Angestellter außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, dass man für die Zeit im öffentlichen Dienst aufgrund seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Rentenanspeüche erwirbt (das tut der Angestellte in der Privatwirtschaft natürlich auch), im Falle einer späteren Verbeamtung wird derselbe Zeitraum jedoch grundsätzlich zusätzlich auch für die Festsetzung des Ruhegehalts berücksichtigt. Als Angestellter im öffentlichen Dienst bekommt man bei späterer Verbeamtung also für die Jahre als Angestellter sowohl Rente als auch Pension.
--- End quote ---
aber rente und vbl beantragen muss ich in jedem fall, auch wenn mir die zeiten als angestellte als ruhegehaltfähige dienstzeiten anerechnet werden. und die summe ist gedeckelt auf 71,75%, ich habe bei der pension also entsprechende abzüge. am ende ist das ergebnis also das gleiche.

Eukalyptus:

--- Zitat von: N8 am 13.03.2021 12:33 ---aber rente und vbl beantragen muss ich in jedem fall, auch wenn mir die zeiten als angestellte als ruhegehaltfähige dienstzeiten anerechnet werden. und die summe ist gedeckelt auf 71,75%, ich habe bei der pension also entsprechende abzüge. am ende ist das ergebnis also das gleiche.

--- End quote ---

Personen mit einer gemischten Erwerbsbiographie (d.h. wesentliche Teile auch außerhalb des öD und daher weniger ruhgehaltsfähige Dienstzeit) kann das aber nicht gleich sein, denn sie können durch die Anrechnung der als Arbeitnehmer zurückgelegten Zeit im öD sowohl für die Rente als auch die Pension näher an die 71,75% kommen. Darüber geht nicht, aber das sind wohl Luxusprobleme.

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