wg. eines fehlenden VBL-Forums poste ich mein Frage hier und hoffe auf tragfähige Antwort:
VBLextra-Vertrag (Riester+Entgeltumwandlung) soll nach über 12 Jahren zum Rentenbeginn förderschädlich gekündigt werden (Kapitalauszahlung). Klar ist, das Förderung und Steuererleichterung abgezogen und zurückgezahlt werden müssen. Nun hörte ich von einem 10% Abzug für biometrischen Risikoausgleich??
Wird der von der VBL zusätzlich einbehalten? Auf welcher vertraglichen Grundlage?
Hat jemand entsprechende Erfahrungen gemacht oder kann hierzu fundiert was beitragen?
Dank und Gruß