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Eingruppierung

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Dingsda:
Hallo zusammen,

ich hatte mich 2018 intern auf eine andere Stelle (von E6 auf E8) beworben, diese auch im November 2018 erhalten. Zudem erfolgte ein Schreiben mit der Information, dass ich die Eingruppierung in  E8  voraussichtlich zum Mai 2019 erhalten werde. Bis dahin erfolgt die Zahlung der aktuellen Entgeltgruppe inkl. Zulage (Differenzbetrag) der höherwertigen Tätigkeit zu E8 Stufe 2.

Bisher erhalte ich immer noch die E6 inkl. Zulage. Im Mai 2020 hatte ich  einen Stufenaufstieg in Stufe 4.
Die Anpassung der Zulage erfolgte ebenfalls von E8 Stufe 2 zu E8 Stufe 3.

Aktuell erhalte ich also die E6 Stufe 4 mit Zulage zur E8 Stufe 3.

Habe nun die Info erhalten, dass ich in den nächsten 3 Monaten meine E8 rückwirkend zum 01.05.2019 erhalten soll. Mir konnte aber bisher niemand sagen, in welche Stufe ich eingruppiert werde. Eventuell würde eine Rückzahlung fällig, aber auch hier keine genauen Angaben.

Weiß jemand, wie hier der genaue und richtige Ablauf ist und auf was ich mich einstellen muss?

Vielen Dank.

Spid:
Wurde die neue Tätigkeit ausdrücklich zunächst nur vorübergehend übertragen?

Dingsda:
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Ich hab das Schreiben nochmal rausgesucht.

Dort steht, dass ich vorübergehend 6 Monate auf dem ausgeschriebenen Dienstposten eingesetzt werde. Für die Zeit der vorübergehenden Übertragung wird die Zulage gezahlt. Nach Bewährung und dauerhafter Übertragung erfolgt die Eingruppierung in EG 8, was ja dann in den nächsten Monaten erfolgen soll.

Spid:
Dann bestand für die 6 Monate Anspruch auf die Zulage. Sofern sich der AG nicht weiter verhalten hat, war anschließend wieder die ursprüngliche Tätigkeit aufzunehmen. Anspruch auf die Zulage bestand nicht mehr. Wenn er nunmehr die andere Tätigkeit dauerhaft übertragen möchte, erfolgt die Höhergruppierung in E8/3.

Dingsda:
Dankeschön  :)

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