Man gewöhnt sich an ihn.
Nein. :-)
Aber er hat manchmal auch diskussionswürdige Gedanken. Hier überseht ihr aber alle das Naheliegende.
Artikel 33 GG, das Beamtenstatusgestz und die Landesbeamtengesetze erlauben eigentlich nicht, dass Beamte und Nicht-Beamte identische Tätigkeiten ausüben.
Das ist leicht nachzuvollziehen und kann für alle, die das noch nicht wussten eine Übung in Gesetzesinterpretation sein.
Wie kommt es jetzt aber dazu, dass es doch real oft der Fall ist ?
1. Variante (Aufgabe IST i.d.R. von Beamten auszuüben = hoheitliche Tätigkeit)
- In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis in der Person nicht vorliegen (Alter, Staatsbürgerschaft, Gesundheit, Laufbahnbefähigung etc..) Das ist -nicht schön- mit dem Wort "Ausschuss" umschreibbar. Das kommt dem Grunde nach aber nur ausnahmsweise vor (daher komplementär auch "in der Regel") und kann aus Arbeitgebersicht ignoriert werden.
2. Variante (keine hoheitliche Tätigkeit)
- Die hier eingesetzten BEAMTEN werden rechtwidrig mit derartigen Aufgaben betraut. Die Nicht-Beamten sind die Norm.
Eine 3. Variante gibt es juristisch nicht.
Mit anderen Worten: aus der für die Entgelte zuständigen Arbeitgeberverbände laufen irgendwelche Ansichten zum Thema "gleicher Lohn - für gleiche Arbeit" mangels gesetzeskonformer Relevanz komplett ins Leere und die wirklich relevanten Beschäftigten bezahlen sie AT so, dass sie glücklich sind.