"Der TV-L bietet ja einigen Spielraum über § 16 (5) TV-L.
Die Erfahrung ist oft, dass nur wenige wirklich kündigen. Deshalb muss man das Instrument nicht nutzen"
Danke für den Hinweis. Ein sehr erfahrener (angestellter) Kollegen hat nun tatsächlich gekündigt, letztlich laut Gespräch aufgrund der großen Diskreptanz zwischen Anstellung/Verbeamtung (Brutto/Netto) und wechselt zu einer Stelle in die Beamtenlaufbahn (gerade noch vor der Altersgrenze). Für betroffene Dienststellen sind solche Abgänge durchaus sehr ärgerlich da es spezielle Fachkenntnisse braucht die derzeit schwerer zu bekommen sind am Markt, vor allem mit unserem Gehaltsgefüge. Ist leider nicht der erste Fall bei uns. Ich vermisse hier generell mehr Flexibilität im ÖD beim Umgang mit Leistungsträgern die es durchaus gibt. Vor allem im technischen Bereich, bei der Verwaltung kenne ich mich nicht aus.
"Ich empfinde als verbeamteter Lehrer die Ungleichbehandlung mit den angestellten Lehrern auch als sehr ungerecht."
Darum hat z.B. Berlin derzeit offensichtlich große Probleme, die angestellten Lehrer bei Laune zu halten. Da hilft auch ein Hinweise auf Stammtischparolen wenig in solchen Fällen.