Es kann gut sein, dass der jetzige Leiter das Entgelt bekommen hat, weil er aus dem BAT übergeleitet uwrde.
Andererseits, wenn dein AG dir Tätigkeiten überragen will, die zu einer Änderung deiner EG führen, diese EG dir dafür aber nicht ausreichend erscheint, dann kannst du diese Übertragung der Tätigkeiten ablehnen.
Oder dir eine eigenen tarifliche Rechtsmeinung bilden und versuchen es einzuklagen, oder erkennen, dass die Welt seltsam ist und Tarifrecht blöde.
Frage in der Personalabteilung nach, wo sie die zukünftigen auszuübenden Tätigkeiten denn in der einordnen.