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Tätigkeitsbeschreibung SB Haushalt Bauhof!!!

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aneb:
Anfang 2020 habe ich eine Stelle als SB Haushalt im städtischen Bauhof angetreten. Meine Vorgängerin wechselte als Vollzeit Personalratsvorsitzende in das HA. Die Stelle war zu dem Zeitpunkt noch mit dem städtischen Archiv gekoppelt (50/50). Nun hat es in den letzten 2 Jahren eine große Gebietsreform unserer Kreisstadt gegeben und die Mitarbeiteranzahl ist von vormals 20 auf 36 gewachsen. Nun ist es eine 100 Prozent HHstl. im städtischen Bauhof geworden. Mein Tätigkeitsbereich umfasst unter anderen die Leistungserfassung und Auswertung der Mitarbeiter/innen in das Bauhofprogramm BiS Office. Dieses Programm erfordert ständige Pflege und Aktualisierungen der Daten. Hier wurde ich sehr gut von der ehemaligen Stelleninhaberin sehr gut eingearbeitet. Nun zu meinen Fragen:
1. Es gibt keine Stellenbeschreibung der SB Haushalt. Dies möchte ich in Anbetracht einer Entgelterhöhung ändern. Muss ich meine Tätigkeiten Zeitgenau protokollieren oder muss dies das Personalamt machen?
2. Ich bin in der EG5 und die ehemalige Stelleninhaberin war in der EG7. Besteht für mich die Möglichkeit evtl. in die EG 7 zu kommen. Wie stehen meine Chancen, wenn ich einen Antrag stelle? Ich möchte mich nicht mit Unkenntnis blamieren und wenn möglich auch vorbereitet sein.

Danke

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Stellen und deren Beschreibung sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Wie ist der AG seiner Nachweispflicht nach §2 NachwG bzw. bei Tätigkeitsänderung §3 NachwG nachgekommen?

aneb:
Die Antwort auf deine Fragen, es liest sich wie ein ganz allgemein gehaltener AV, ohne das auf eine Tätigkeit eingegangen wird. Wenn ich das richtig lese, kann ich auf jeder X beliebigen Position im Bauhof eingesetzt werden.Ist das so rechtens?

Spid:
Nein.

Organisator:

--- Zitat von: aneb am 01.03.2021 17:37 ---Die Antwort auf deine Fragen, es liest sich wie ein ganz allgemein gehaltener AV, ohne das auf eine Tätigkeit eingegangen wird.
--- End quote ---

Genau deswegen wurdest du gebeten zu schildern, wie dein Arbeitgeber die übertragenen Tätigkeiten beschrieben hat.
Dann könnte ich dir mehr sagen, ob eine Chance für eine E 7 bestehen könnte. Die Eingruppierung der bisherigen Stelleninhaberin wäre dafür allenfalls ein Indiz.

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