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Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
Simmer90:
Guten Tag,
ihr könnt mir bestimmt schnell weiterhelfen:
Ich arbeite schon etliche Jahre bei den Stadtwerken in meiner Heimatstadt. Mit der Zeit konnte ich mehrere Höhergruppierungen erreichen. Wie verhält sich der Gruppensprung zu den Stufen? Ich war zum Beispiel in Gruppe 6 Stufe 2 und wurde dann in Gruppe 7 Stufe 1 gestuft.
Durfte die Stufe zurückgestuft werden, oder hätte diese übernommen werden müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Kaiser80:
Ohne Zeitpunkte zu kennen kann das nicht abschließend beantwortet werden. M.E. sah §17(4) TVÖD bspw aber immer eine Zuordnung mindestens in Stufe 2 vor.
Edit: Im TV-V, sofern er Anwendung findet, hätte eine HG evtl. stufengleich erfolgen müssen. Da kenne ich aber die Regelung zu den Stufen aus der Vergangenheit leider nicht
Kommunalgenie:
Innerhalb des gleichen Arbeitgebers erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt lediglich von vorn zu laufen.
Simmer90:
Danke für die Antwort. Mir wurde das schriftlich mitgeteilt, dass ich zum Beispiel am 01.01.2018 von der Gruppe 6 Stufe 2 in Gruppe 7 Stufe 1 gestuft werde. Also war das nicht zulässig?
Kommunalgenie:
--- Zitat von: Simmer90 am 02.03.2021 13:42 ---Danke für die Antwort. Mir wurde das schriftlich mitgeteilt, dass ich zum Beispiel am 01.01.2018 von der Gruppe 6 Stufe 2 in Gruppe 7 Stufe 1 gestuft werde. Also war das nicht zulässig?
--- End quote ---
Nein. Lies mal den von Kaiser80 genannten Paragraphen. Dieser ist eineindeutig.
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