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Gruppensprung - was ist mit der Stufe?

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Simmer90:
Ich arbeite seit 2017 bei den Stadtwerken und wir haben den TV-V.
Die Sprünge fanden also nach dem 28.02.2017 statt...

Spid:
Seit dem 01.03.2016 regelt § 5 Abs. 2a TV-V: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 wird der Arbeitnehmer der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hat. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung." Mithin erfolgte auch im TV-V eine Höhergruppierung am 01.01.2018 aus E6/2 in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe.

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