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Kündigungsfrist nach 8,5 Jahren
MaBreu:
Hallo,
ich arbeite für eine Stadt im Sozial- und Erziehungsdienst und überlege meine Stelle nach 8,5 Jahren zu kündigen, um einen neue Stelle bei einem freien Träger anzutreten. Diese würde am 1.5.21 beginnen. Wenn ich das richtig sehe, ist meine Kündigungsfrist momentan 4 Monate zum Quartalsende (https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html). Leider bin ich mir bei diesen Formulierungen immer unsicher. Bedeutet das, dass ich, wenn ich im März meine Kündigung einreiche, noch bis einschl. Juni auf der alten Stelle bleiben muss? Sollte ich das richtig verstehen, ist das ja schon eine lange Zeit und ich frage mich, wie man da in der Praxis eine neue Stelle antreten soll. Die Ausschreibungen sind ja selten für ein halbes Jahr im Voraus...
Und wie lange müsste ich auf der alten Stelle bleiben, wenn ich erst im April die Kündigung einreichen kann?
Habt ihr vielleicht auch einen Tipp, wie ich die lange Kündigungsfrist umgehen bzw. verkürzen könnte?
Vielen Dank für die Hilfe!
Spid:
Wenn die Kündigung morgen oder später im März beim AG eingeht, ist die Kündigung frühestens zum 30.09.21 möglich. Gleiches gilt, wenn sie im April beim AG eingeht.
Die Kündigungsfrist kann nicht verkürzt werden, sie ist, wie sie ist.
clarion:
Man kann aber einen Aufhebungsvertrag schließen.
RsQ:
... oder aber einfach kündigen. Liest man nicht hier im Forum häufiger, dass es faktisch keine (erfolgreichen) Schadenersatzklagen durch Arbeitgeber gibt, wenn AN vorfristig kündigen? Bzw. welche Folgen hätte es sonst noch (ich klammere mal Dinge auf persönlicher Ebene a la "Man sieht sich immer zweimal" aus ...)?
Spid:
Was sich aber nicht auf die Kündigungsfrist auswirkt. Kündigen kann man zu jedem Zeitpunkt, die Kündigung wird auch wirksam, sofern keine Kündigungsschutzklage erhoben wird - was für den AG aber fruchtlos ist, da selbst bei Erfolg die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vom AG nicht erzwungen werden kann und ein ursächlich auf die unrechtmäßige Kündigung zurückzuführender Schaden nur sehr selten entsteht.
Wohl mag aber ein Hinweis auf solches Verhalten beim neuen AG zur Wartezeitkündigung führen.
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