Autor Thema: [BY] Laufbahnwechsel  (Read 2045 times)

Fenrir

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[BY] Laufbahnwechsel
« am: 21.03.2021 15:38 »
Hallo,

ein bayerischer Dipl.-Verwaltungswirt verfügt über ein Erststudium der Informatik (ebenfalls Diplom). Nach ein paar Jahren beruflicher Tätigkeit reizt ihn die Arbeit mit IT-Systemen wieder.

Jetzt besteht das Problem, dass er sich als Beamter der 3. QE in der Fachlaufbahn "Finanzen und Verwaltung" befindet. Er möchte künftig die Tätigkeit eines Verwaltungsinformatikers ausüben und dafür in die Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" wechseln. Wäre dies aufgrund seines Erststudiums möglich bzw. was müsste getan werden?

Lg,
Fenrir
« Last Edit: 21.03.2021 23:11 von Admin2 »

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Antw:Laufbahnwechsel BY
« Antwort #1 am: 21.03.2021 16:02 »
Erforderlich erscheint mir in Deinem Fall nur die Zustimmung der zuständigen obersten Dienstbehörde, Art. 9 Abs. 2 Satz 3 LlbG.

Fenrir

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Antw:Laufbahnwechsel BY
« Antwort #2 am: 21.03.2021 16:15 »
Schon klar. Die Frage ist ja, ob die oberste Dienstbehörde in einem solchen Fall ihre Zustimmung erteilen würde.

Kleeblatt

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Antw:Laufbahnwechsel BY
« Antwort #3 am: 21.03.2021 16:47 »
Warum stellst du nicht einfach die Frage deiner Personalstelle?
Nur die können die richtige Antwort geben.
Evtl. hat der Dienstherr Interesse an dem Beamten und kümmert sich dann auch darum.

2strong

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Antw:Laufbahnwechsel BY
« Antwort #4 am: 21.03.2021 17:15 »
Das lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Da Du einen einschlägigen Abschluss hast und der technische Dienst wohl auch in Bayern keinen erheblichen Bewerberüberhang ausweist, halte ich das zumindest nicht für ausgeschlossen.

Beamter

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Antw:[BY] Laufbahnwechsel
« Antwort #5 am: 22.03.2021 13:28 »
Halt, hier werden m. E. Inhalte vermischt.

Sollte es sich tatsächlich um den Wechsel der Fachlaufbahn handeln, ist die oberste Dienstbehörde nur mit Zustimmung des LPA befähigt. Ich lasse unberücksichtigt, ob die für die Fachlaufbahn geltenden Normen andere Voraussetzungen an die Qualifikation stellen.

Grüße