Autor Thema: [Allg] Auswirkung einer Psychotherapie auf Beamtenlaufbahn  (Read 12500 times)

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Denke ich nicht. Wenn du dich krankmeldest, brauchst du ja auch ein ärztliches Attest
Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied zwischen einem in der Regel folgenlos ausheilenden grippalen Infekt und einer therapiebedürftigen psychischen Erkrankung. Insbesondere bei der Bewertung, ob das reguläre Pensionsalter erreicht werden kann.
Ganz besonders hinterher ist zudem die PKV.

Pukki

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Braucht heutzutage jeder junger Mensch eine Psychotherapie? Was ist los mit euch? Ich kenne in meinem jüngeren Umfeld auch den ein oder anderen Kanditaten (m+W)...
Genau solche Äußerungen sind bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung nicht hilfreich, wenn nicht sogar schädlich. Was los mit den Betroffenen ist? Das wissen sie im Regelfall zumindest zunächst mal selbst nicht, sonst wären sie nicht therapiebedürftig.
Ich bin mit knapp 40 Jahren aus (für mich) heiterem Himmel von massiven Panikattacken heimgesucht worden. Trotz Therapie kenne ich den tatsächlichen Auslöser bis heute nicht. Und trotz Therapie gibt es immer wieder Situationen, in denen ich mich zumindest deutlich unwohl fühle und die bis vor einiger Zeit wohl eine echte Attacke zur Folge gehabt hätten.
Was mir geholfen hat, wieder auf die Füße zu kommen, waren ein offener Umgang mit der Problematik, Verständnis und Unterstützung, und vielleicht auch das meinerseitige Schaffen von Verständnis durch Erläuterung. Das hilft einem aber nur bedingt, wenn man dann auf Personen trifft, die reagieren wie du.
In Unkenntnis, von welcher Art von Problemen der Apfelbaum betroffen ist, kann ich dennoch ein Lied davon singen, wie eingeschränkt das Leben plötzlich sein kann, wenn der Kopf die Steuerung über den Körper übernimmt, dabei aber "nicht ganz sauber tickt" - so würdest du es vermutlich ausdrücken.

Archivsekretärin

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Braucht heutzutage jeder junger Mensch eine Psychotherapie? Was ist los mit euch? Ich kenne in meinem jüngeren Umfeld auch den ein oder anderen Kanditaten (m+W)...

Warum muss man einen -mit Verlaub- so blöden Spruch da raushauen? Wenn jemand das Gefühl hat, einen Psychologen zu benötigen, dann ist das doch zuerst seine Sache! Sowas macht mich echt wütend! Diese Wertung und persönliche Meinung über junge Menschen und die Notwendigkeit hat hier nix verloren.

Bastel

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Braucht heutzutage jeder junger Mensch eine Psychotherapie? Was ist los mit euch? Ich kenne in meinem jüngeren Umfeld auch den ein oder anderen Kanditaten (m+W)...

Warum muss man einen -mit Verlaub- so blöden Spruch da raushauen? Wenn jemand das Gefühl hat, einen Psychologen zu benötigen, dann ist das doch zuerst seine Sache! Sowas macht mich echt wütend! Diese Wertung und persönliche Meinung über junge Menschen und die Notwendigkeit hat hier nix verloren.

https://www.youtube.com/watch?v=_goMQolXcbs

Apfelbaum

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Danke Pukki und Archivsekretärin, ihr sprecht mir aus der Seele. Bastel scheint mir hingegen selbst etwas gefrustet zu sein, ansonsten würde er seine Zeit anders verbringen

xap

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Bastel muss man von Zeit zu Zeit nicht ernst nehmen. Er reiht sich gerne in die Schlange mit einigen anderen Forentrollen um unqualifizierte Kommentare von sich zu geben.

Saggse

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Denke ich nicht. Wenn du dich krankmeldest, brauchst du ja auch ein ärztliches Attest
Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied zwischen einem in der Regel folgenlos ausheilenden grippalen Infekt und einer therapiebedürftigen psychischen Erkrankung. Insbesondere bei der Bewertung, ob das reguläre Pensionsalter erreicht werden kann.
Ganz besonders hinterher ist zudem die PKV.
...und woher soll ich als medizinischer/psychologischer Laie wissen, ob es sich bei einer "persönlichen Befindlichkeit" tatsächlich um eine therapiebedürftige psychische Erkrankung handelt? Solange ich dienstfähig bin und keine offensichtlich erkennbaren Anzeichen einer Erkrankung zeige, darf ich mich doch wohl so lange für gesund halten, bis ein Arzt (oder Psychologe) das Gegenteil feststellt. Was weiß denn ich, ob ich - beispielsweise - einfach nur tierisch gestresst bin oder ob das jetzt schon Burnout ist?

Je nach (vermuteter) Diagnose könnte eine Möglichkeit sein, keine "Therapie" zu machen, sondern eine psychologische Beratung oder ein Coaching in Anspruch zu nehmen. Müsste man dann mit dem Psychologen so abstimmen und natürlich auch komplett selbst zahlen, aber sollte funktionieren. Wenn das Coaching primär der Steigerung der Arbeitseffizienz dient, könnte man noch versuchen, es als Werbungskosten bei der Steuer anzusetzen.

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...und woher soll ich als medizinischer/psychologischer Laie wissen, ob es sich bei einer "persönlichen Befindlichkeit" tatsächlich um eine therapiebedürftige psychische Erkrankung handelt?

Der TE schilderte in seinem Post wie auch im Betreff den Begriff "Psychotherapie". Somit eine Maßnahme, die eine psychische Krankheit positiv beeinflussen soll. Und er fragte nach der Auswirkung auf die Beamtenlaufbahn.
Von daher musst du als Laie nicht wissen, was laut Sachverhalt schon gegeben ist.

Saggse

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...und woher soll ich als medizinischer/psychologischer Laie wissen, ob es sich bei einer "persönlichen Befindlichkeit" tatsächlich um eine therapiebedürftige psychische Erkrankung handelt?

Der TE schilderte in seinem Post wie auch im Betreff den Begriff "Psychotherapie". Somit eine Maßnahme, die eine psychische Krankheit positiv beeinflussen soll. Und er fragte nach der Auswirkung auf die Beamtenlaufbahn.
Von daher musst du als Laie nicht wissen, was laut Sachverhalt schon gegeben ist.
Der TE hat hinsichtlich seines Gesundheitszustandes lediglich eine (mutmaßlich fachunkundige) Meinung geäußert. Als gegeben kann man eine Erkrankung meiner Meinung nach erst dann ansehen, wenn es entweder eine Diagnose durch einen Fachmann gab oder die Symptome selbst für den Laien offensichtlich sind (Da, wo sonst immer was Gelbes rauskommt, kommt seit acht Wochen was Rotes...).

Am Ende geht es doch um Möglichkeit, sich bei einem nicht näher spezifizierten Problem Hilfe zu holen, die man später bei der Frage nach Krankheiten verschweigen kann, ohne sich dabei in die Nesseln zu setzen. Ich weiß nicht, was alles schiefgehen muss, damit der Dienstherr oder die PKV irgendwann mal Kenntnis von einer verschwiegenen, privat bezahlten Psychotherapie erlangt, aber angesichts der immensen Folgen würde ich persönlich diesen Weg nicht guten Gewissens empfehlen. Da der TE selbst die Möglichkeit in Betracht zieht, die Sache aufzuschieben, scheint mir der Versuch, das Problem zunächst auf einer "nicht medizinischen Ebene" anzugehen, eine denkbare Option zu sein. Ob sie sinnvoll ist, muss der TE wohl selbst entscheiden.

Feidl

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Braucht heutzutage jeder junger Mensch eine Psychotherapie? Was ist los mit euch? Ich kenne in meinem jüngeren Umfeld auch den ein oder anderen Kanditaten (m+W)...
Du weißt ja nicht einmal, wie alt ich bin. Warum du aufgrund meiner Anfrage und des "ein oder anderen" in deinem Umfeld schließt, dass "jeder" junge Mensch eine Psychotherapie braucht, erschließt sich mir auch nicht

ich bin Beamter auf Widerruf (also in der Ausbildung) <- hier geht man i.d.R. von jungen Menschen aus.

https://www.youtube.com/watch?v=ipoVkN5YXHk

geht man in der Regel von aus, ja. Sagt über mich dennoch nichts. Gibt ja auch Quereinsteiger etc
Genauso wenig, wie eine hier genannte Erfahrung zu einer Psychotherapie+Beamtenanwärterschaft was zu deiner Situation aussagen würde.


oooeuleooo

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Ich komme mal auf die Ursprungsfrage zurück:
Ich kenne jemanden, der wie du mit dieser Frage aus den gleichen Gründen gehadert hat. Die Entscheidung fiel dann auf Pro-Therapie und wurde auch beim Amtsarzt benannt. Ja, natürlich wurde nach den Gründen für die Therapie gefragt, um abchecken zu können, ob Auswirkungen auf mögliche Fehlzeiten bis zum Pensionsalter ersichtlich werden (wenn ja, wäre eine spätere Vorstellung beim Amtsarzt nebst Verlängerung der Widerrufszeit denkbar gewesen). Aber in dem Fall war absehbar, dass es sich um eine temporäre Behandlung handelt ohne spätere Auswirkungen.
Es wird wohl viel davon abhängen, wie sehr du im Moment beeinträchtigt bist und ob das Problem gut behandelbar ist. Ohne in medizinische Detailfragen einsteigen zu wollen, gibt es schwerwiegende Grunderkrankungen und Erkrankungen, die z.B. durch eine Verhaltenstherapie sehr gut therapierbar sind.
Vielleicht hilft es dir ja bereits, mit einem Arzt deiner Wahl vorzusprechen oder eine probatorische Sitzung (vielleicht sogar auf eigene Kosten) bei einem/einer Therapeuten/Therapeutin wahrzunehmen und dort ein erstes Feedback einzuholen, wie dein Problem therapierbar wäre.

Apfelbaum

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...und woher soll ich als medizinischer/psychologischer Laie wissen, ob es sich bei einer "persönlichen Befindlichkeit" tatsächlich um eine therapiebedürftige psychische Erkrankung handelt?

Der TE schilderte in seinem Post wie auch im Betreff den Begriff "Psychotherapie". Somit eine Maßnahme, die eine psychische Krankheit positiv beeinflussen soll. Und er fragte nach der Auswirkung auf die Beamtenlaufbahn.
Von daher musst du als Laie nicht wissen, was laut Sachverhalt schon gegeben ist.
Der TE hat hinsichtlich seines Gesundheitszustandes lediglich eine (mutmaßlich fachunkundige) Meinung geäußert. Als gegeben kann man eine Erkrankung meiner Meinung nach erst dann ansehen, wenn es entweder eine Diagnose durch einen Fachmann gab oder die Symptome selbst für den Laien offensichtlich sind (Da, wo sonst immer was Gelbes rauskommt, kommt seit acht Wochen was Rotes...).

Am Ende geht es doch um Möglichkeit, sich bei einem nicht näher spezifizierten Problem Hilfe zu holen, die man später bei der Frage nach Krankheiten verschweigen kann, ohne sich dabei in die Nesseln zu setzen. Ich weiß nicht, was alles schiefgehen muss, damit der Dienstherr oder die PKV irgendwann mal Kenntnis von einer verschwiegenen, privat bezahlten Psychotherapie erlangt, aber angesichts der immensen Folgen würde ich persönlich diesen Weg nicht guten Gewissens empfehlen. Da der TE selbst die Möglichkeit in Betracht zieht, die Sache aufzuschieben, scheint mir der Versuch, das Problem zunächst auf einer "nicht medizinischen Ebene" anzugehen, eine denkbare Option zu sein. Ob sie sinnvoll ist, muss der TE wohl selbst entscheiden.

Völlig richtig. Denn was ist denn hier der "Sachverhalt"? Doch nur, dass ich gerne eine Therapie beginnen möchte. Eine Wertung seitens eines Arztes liegt nicht vor. Man kann es drehen und wenden, wie man will, man erklärt sich einfach nicht selbst für krank. Könnte man das, bräuchte man im Krankheitsfall kein ärztliches Attest.

Apfelbaum

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Ich komme mal auf die Ursprungsfrage zurück:
Ich kenne jemanden, der wie du mit dieser Frage aus den gleichen Gründen gehadert hat. Die Entscheidung fiel dann auf Pro-Therapie und wurde auch beim Amtsarzt benannt. Ja, natürlich wurde nach den Gründen für die Therapie gefragt, um abchecken zu können, ob Auswirkungen auf mögliche Fehlzeiten bis zum Pensionsalter ersichtlich werden (wenn ja, wäre eine spätere Vorstellung beim Amtsarzt nebst Verlängerung der Widerrufszeit denkbar gewesen). Aber in dem Fall war absehbar, dass es sich um eine temporäre Behandlung handelt ohne spätere Auswirkungen.
Es wird wohl viel davon abhängen, wie sehr du im Moment beeinträchtigt bist und ob das Problem gut behandelbar ist. Ohne in medizinische Detailfragen einsteigen zu wollen, gibt es schwerwiegende Grunderkrankungen und Erkrankungen, die z.B. durch eine Verhaltenstherapie sehr gut therapierbar sind.
Vielleicht hilft es dir ja bereits, mit einem Arzt deiner Wahl vorzusprechen oder eine probatorische Sitzung (vielleicht sogar auf eigene Kosten) bei einem/einer Therapeuten/Therapeutin wahrzunehmen und dort ein erstes Feedback einzuholen, wie dein Problem therapierbar wäre.

Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden. Vielleicht kann ich es wagen, einfach bei der Beilhilfe nachzufragen, ob sich eine Therapie negativ auswirken könnte? Eine solche Anfrage würde ja sicher nirgends gespeichert und an Entscheidungsträger weitergegeben, oder?

Organisator

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Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden. Vielleicht kann ich es wagen, einfach bei der Beilhilfe nachzufragen, ob sich eine Therapie negativ auswirken könnte? Eine solche Anfrage würde ja sicher nirgends gespeichert und an Entscheidungsträger weitergegeben, oder?

Wenn man die Ursprungsfrage und die zahlreichen Antworten darauf liest kannst Du doch die o.g. Frage nicht ernst meinen.

Entweder hast du alle Hinweise in den Antworten ignoriert oder nicht verstanden. Beides ist keine gute Voraussetzung für ein auf Dauer ausgelegtes Beamtenverhältnis.

Mask

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Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden.

Hast du den Thread und die Antworten darin gelesen ?

1) Die Beihilfe gibt grundsätzlich und generell nie Daten heraus.

2) Du bist beim Amtsarzt zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet. Solltest du hingegen lügen / etwas böswillig verschweigen ist die Behörde verpflichtet (!!!) die Ernennung zurückzunehmen (vgl. hierzu  § 12 Abs. 1 BeamtStG / § 14 Abs. 1 BBG)