Hallo liebes Forum,
ich (TB, Bayern) habe eine Nebentätigkeit angezeigt.
Die Personalabteilung will partout ein Nennung meiner erwarteten Vergütung.
Frage: Bin ich zum Umsatz der Nebentätigkeit auskunftspflichtig? M.E. nicht, da dies nur für Beamte greift.
Für Beamte sehe/kenne ich die Rechtsgrundlage dafür. Aber sowas gibt es doch nicht für TBs? Mein AV beinhaltet hierzu keine Regelung. Dem TV-L kann ich auch nix entnehmen.
Sehe ich es richtig, dass ich keine Auskunft erteilen muss?