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Auskunftspflicht zur Nebentätigkeit?

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Thomas1212:
Hallo liebes Forum,

ich (TB, Bayern) habe eine Nebentätigkeit angezeigt.
Die Personalabteilung will partout ein Nennung meiner erwarteten Vergütung.
Frage: Bin ich zum Umsatz der Nebentätigkeit auskunftspflichtig? M.E. nicht, da dies nur für Beamte greift.

Für Beamte sehe/kenne ich die Rechtsgrundlage dafür. Aber sowas gibt es doch nicht für TBs? Mein AV beinhaltet hierzu keine Regelung. Dem TV-L kann ich auch nix entnehmen.

Sehe ich es richtig, dass ich keine Auskunft erteilen muss?

Pepper2012:
Wenn dein AG etwas von dir möchte, lass ihn doch einfach eine Rechtsgrundlage suchen und im Erfolgsfall nennen.

Spid:
Ich sehe grundsätzlich auch keine Pflicht. Ausnahmsweise könnten durch die Vergütung Interessen des AG betroffen sein, dann müßte er die Auskunft jedoch unter Nennung dieser Interessen verlangen.

Thomas1212:

--- Zitat von: Spid am 03.03.2021 14:54 ---Ich sehe grundsätzlich auch keine Pflicht. Ausnahmsweise könnten durch die Vergütung Interessen des AG betroffen sein, dann müßte er die Auskunft jedoch unter Nennung dieser Interessen verlangen.

--- End quote ---

Danke @Spid.

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