Autor Thema: Wechsel von TVL zu TVöD  (Read 7383 times)

sweetblacksoul

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Wechsel von TVL zu TVöD
« am: 04.03.2021 09:14 »
Hallo Zusammen,

ich habe die Möglichkeit von TVL 13, Stufe 3 (bald im Juli Stufe 4, beschäftigt an Universität) zu TVöD E13 (Forschungseinrichtung, eingetragener Verein finanziert durch Bund und Land) zu wechseln (aufgrund Arbeitgeberwechsel, neuer Job). Meine Frage ist, ob ich dann bei TVöD E13 wieder bei Stufe 1 anfange, oder weiter bei Stufe 3 bleibe und im Juli Stufe 4 erreiche.
Entstehen mir noch weitere Vorteile oder Nachteile?
Bleibt meine Zusatzversicherung bei der VBL weiterhin bestehen?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

Spid

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Antw:Wechsel von TVL zu TVöD
« Antwort #1 am: 04.03.2021 09:18 »
Anspruch besteht lediglich auf die Zuordnung zu Stufe 1 bzw. bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren zu Stufe 2 bzw. 3. Förderliche Zeiten kann der AG berücksichtigen, ein Anspruch besteht indes nicht. Auch kann eine erworbene Stufe ganz oder teilweise Berücksichtigung finden, aber auch darauf besteht kein Anspruch.

WasDennNun

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Antw:Wechsel von TVL zu TVöD
« Antwort #2 am: 04.03.2021 09:24 »
Entscheidend ist, dass du deinem neuem AG klar machst, dass du im Juli in die S4 kommen willst und er dieses im Vertrag fixieren muss.
Das wäre meine minimal Forderung an deiner Stelle.
Ich persönlich habe in ähnlichen Lebenssituationen immer eine Schippe mehr ausgehandelt, aber da muss jeder selber wissen wo er steht.

Nachteile entstehen dir nur, wenn du es zulässt!

Lars73

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Antw:Wechsel von TVL zu TVöD
« Antwort #3 am: 04.03.2021 09:36 »
Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Stufe 3. Stufe sollte vor Vertragsunterschrift verhandelt werden. grundsätzlich kann auch vereinbart werden die Stufenlaufzeit anzurechnen.

Entstehen mir noch weitere Vorteile oder Nachteile?
Es findet der TVöD statt TV-L Anwendung. Dies hat punktuelle Vor- und Nachteile. Daneben ist es halt ein neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber. (Kein Kündigungsschutz in den ersten Monaten.) Neustart der Beschäftigungszeit für die Berechnung der Kündigungsfrist etc.

"Bleibt meine Zusatzversicherung bei der VBL weiterhin bestehen?"
Ob der Verein die Zusatzversicherung über VBL oder andere Anbieter abwickelt wäre dort zu erfragen.

LogiJöw

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Antw:Wechsel von TVL zu TVöD
« Antwort #4 am: 04.03.2021 14:50 »
Bei der MPG kann man handeln und sollte das auch tun. Nachher ist das mehr als schwierig.
Prozentual ist die Jahressonderzahlung höher (TV-L 46,47%, TVöD Bund 60%). Die MPG nutzt die VBL.