Autor Thema: Resturlaub/Elternzeit  (Read 2425 times)

brazzo2001

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Resturlaub/Elternzeit
« am: 04.03.2021 09:24 »
Hallo zusammen,

ich werde in diesem Jahr einen Monat Elternzeit beantragen. Auch im nächsten Jahr werde ich einen Monat Elternzeit beantragen.

Es werden voraussichtlich die Monate August 2021 und März 2022, entsprechend der Lebensmonate sein. Durch die zwei Monate Elternzeit wird es wahrscheinlich schwierig meinen Resturlaub bis zum 31.05.2022 anzutreten.

Gibt es hier eine Sonderregelung?

Schokobon

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #1 am: 04.03.2021 09:25 »
Wieso wird das wahrscheinlich schwierig?

brazzo2001

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #2 am: 04.03.2021 09:36 »
Wieso wird das wahrscheinlich schwierig?

Meine Stelle ist sehr viel Termingeschäft, so dass es schwierig wird 30 Tage Tarifurlaub und 30 Tage Elternzeit in einem Jahr zu nehmen.

Lars73

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #3 am: 04.03.2021 09:37 »
Das ist halt mit dem Arbeitgeber zu klären. Wenn er keine Lösung für den Urlaub anbietet, halt nehmen und der Arbeitgeber muss sehen wie er dein Termingeschäft erledigt bekommt. Das ist nicht dein Problem.

Spid

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #4 am: 04.03.2021 09:40 »
Eben. Urlaub beantragen, bei Ablehnung kann man immer noch klagen.

brazzo2001

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #5 am: 04.03.2021 09:44 »
Eben. Urlaub beantragen, bei Ablehnung kann man immer noch klagen.

Den Weg der Klage würde ich mir lieber ersparen.

Ich habe mir folgende Vorgehensweise überlegt:

Ich beantrage meine Elternzeit und beantrage im selbigen Antrag gleich mit, dass mein Resturlaub aus 2021 bis zum 30.09.22 übertragen wird. Also wie bei den Beamten. Vielleicht lässt man sich darauf ein und ich habe bereits Planungssicherheit.

Danke für eure Antworten!

veeam

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #6 am: 04.03.2021 13:40 »
Was passiert denn in 2022? Dort ist die Konstellation doch identisch zu diesem Jahr (30 Tage Urlaub, 1 Monat Elternzeit). Also auch da ein Antrag zur Übertragung von Urlaubsansprüchen des Jahres 22 nach 23? das müsste ja sogar noch mehr sein, da du in 22 dann ja schon über Urlaubsansprüche aus 22 und Resten aus 21 zzgl. der Elternzeit verfügst. Also kann man ja fast davon ausgehen, dass in 23 fast ein voller Jahresanspruch aus 22 und 23 besteht.

Wenn die Stelle viel auf Termingeschäft basiert, sollte eine termingerechte und frühzeitige Verplanung des Jahresurlaubs doch durchaus möglich sein. Alle dienstlichen Folgetermine ließen sich bequem um die Urlaubszeiten herum legen.

BBBB

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #7 am: 04.03.2021 14:00 »
Meine Stelle ist sehr viel Termingeschäft, so dass es schwierig wird 30 Tage Tarifurlaub und 30 Tage Elternzeit in einem Jahr zu nehmen.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber das klingt für mich sehr nach "ich bin wichtig!" Wie viel Termingeschäft kannst du haben, dass 30 Tage Urlaub nicht unterbringst? Was passiert denn wenn du krank wirst? Bricht dann der Laden zusammen?

brazzo2001

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Antw:Resturlaub/Elternzeit
« Antwort #8 am: 04.03.2021 15:17 »
Im Grunde ging es mir eigentlich hier nur um die Beantwortung meiner Frage, ob es als Beschäftigter die Möglichkeit gibt den Resturlaub über den 31.05. hinaus übertragen zu lassen. Auf die übrigen Diskussionen gehe ich jetzt hier nicht weiter ein. Der Thread kann dann auch geschlossen werden!