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Einstieg in den öffentlichen Dienst

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glitzerflummi:
Hallo zusammen,

ich bin derzeit dabei, meine beruflichen Perspektiven neu zu betrachten, da ich in meinem aktuellen Beruf nicht mehr glücklich bin.
Bei meiner Suche nach interessanten Stellenangeboten bin ich auf einige interessante Stellen im öffentlichen Dienst gestoßen. Nun ist in diesen aber eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, Kauffrau für Bürokommunikation / Büromanagement oder Rechtsanwalts und Notargehilfin gefordert. Ich bin allerdings gelernte Speditionskauffrau. Da ich über alle anderen Voraussetzungen verfüge, spiele ich mit dem Gedanken, mich trotzdem zu bewerben. Aber macht das überhaupt Sinn oder hat es einen rechtlichen Hintergrund, dass lediglich Personal mit o.g. Ausbildungsberufen gesucht wird? Ist es mir ohne weitere Vorab-Lehrgänge (Angestelltenlehrgang I) bzw. eine neue Ausbildung möglich, in den öffentlichen Dienst zu kommen, oder stellt meine Ausbildung als Speditionskauffrau ohne z.B. den Angestelltenlehrgang I ein K.O.-Kriterium dar?

Danke im Voraus :)

Spid:
Der öffentliche AG ist an seine Ausschreibung gebunden. So er die genannten Ausbildungsberufe zur konstitutiven Voraussetzung ohne Alternative gemacht hat, darf er Dich nicht berücksichtigen, wenn Du die Voraussetzung nicht erfüllst. Er hätte die genannten Abschlüsse nicht zur Voraussetzung machen müssen, das liegt in seinem Ermessen. Eine Ausschreibung, die sich an Bewerber mit kaufmännischer Ausbildung richtet wäre ebenso möglich gewesen. Der öD besteht aus weit mehr als 10.000 AG höchst unterschiedlicher Art und Größe.

glitzerflummi:
Eine Initiativbewerbung ist folge dessen nicht möglich, richtig?

Spid:
Ich wüßte nicht, wie man derlei aus meinen Ausführungen schließen könnte.

blondie:
In den meisten Ausschreibungen steht doch eine Telefonnummer darunter mit dem Hinweis: bei Fragen wenden sie sich an Herrn/Frau ...
Rufen sie einfach mal an und loten sie ihre Chance aus. Bei dem heutigen Mangel an Fachkräften bekommen sie dann oft einen Hinweis, dass man sie vielleicht nicht für diese Stelle berücksichtigen kann/darf(ausgeschloßen ist das trotz der Vorschriften aber nie ganz), aber wenn der Auskunftgeber pfiffig ist, dann wird er ihnen etwas anderes anbieten können. Eigeniniative ist immer gern gesehen.

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