Der öffentliche AG ist an seine Ausschreibung gebunden. So er die genannten Ausbildungsberufe zur konstitutiven Voraussetzung ohne Alternative gemacht hat, darf er Dich nicht berücksichtigen, wenn Du die Voraussetzung nicht erfüllst. Er hätte die genannten Abschlüsse nicht zur Voraussetzung machen müssen, das liegt in seinem Ermessen. Eine Ausschreibung, die sich an Bewerber mit kaufmännischer Ausbildung richtet wäre ebenso möglich gewesen. Der öD besteht aus weit mehr als 10.000 AG höchst unterschiedlicher Art und Größe.