Autor Thema: Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit  (Read 2051 times)

Mano88

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Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« am: 04.03.2021 20:31 »
Hallo,
ich benötige Rat.
Folgender Sachverhalt:
Geburt Kind April 2020, Elternzeit  April 20 bis April 21.
Urlaub 20 und 21 werde ich anteilig bekommen, das passt.
Nun hatte ich 2018 24 Urlaubstage als Rest und mit ins Jahr 2019 genommen. Von den nun 54 Tage habe ich 29 Tage 2019 nehmen können. Dann wurde ich im September 2019 ins Beschäftigungsverbot geschickt. Und es blieben 25 Tage zurück.
Nun erhielt ich dazu folgende Rückmeldung: "Vor Beginn Ihres Beschäftigungsverbotes im Jahr 2019 haben Sie 29 Tage Erholungsurlaub genommen. Über den 30.09.2020 hinaus bi längstens zum 31.12.21 wäre nur der gesetzliche Mindesturlaub in Höhe von 20 Tagen gem. $ 24 Satz 2 Mutterschutzgesetz übertragbar gewesen.
Der verbleibende Erholungsurlaubsanspruch aus 2019 in Höhe von einem Tag ist somit mit Ablauf des 30.09.20 verfallen. "

Somit sind 25 Tage weg.
Ist dies so rechtens?

Ich danke für jede Rückmeldung.

Grüße

sigma5345

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #1 am: 05.03.2021 10:34 »
Hallo,

hier was zum nachlesen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutz-54-beschaeftigungsverbot-und-urlaub_idesk_PI13994_HI712145.html#:~:text=MuSchG).,tariflichen%20oder%20einzelvertraglich%20vereinbarten%20Urlaub.

Zitat
§ 24 Satz 2 MuSchG gilt für alle Formen des Erholungsurlaubs, nicht nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch, sondern auch für tariflichen oder einzelvertraglich vereinbarten Urlaub. Er erfasst auch Erholungsurlaub, der an besondere Voraussetzungen anknüpft wie besondere Erschwernisse oder auch den Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX. Erfasst sind auch Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, die bis zum 31.3. bzw. 31.5 des Folgejahres übertragen worden sind.

WasDennNun

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #2 am: 05.03.2021 10:50 »
ist denn sicher, dass die 24 Tage von 2018 auf 2019 übertragen wurden?
Falls ja:
Die 24 Urlaubstage von 2018 sind bis zum 31.3.2019 genommen worden?
Oder fällst du unter §40 Sonderregelungen für Beschäftigte
an Hochschulen und Forschungseinrichtungen?

Falls nein, sind sie ja dann verfallen und die 29 Tage sind nur 2019er Urlaub.

Bzw. Wie viele Tage von den 29 Tagen Urlaub 2019 wurden vor dem 31.3. genommen?

sigma5345

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #3 am: 05.03.2021 11:52 »
Kommt vielleicht auch aufs Bundesland an. In Sachsen findet für Angestellte als übertarifliche Regelung die Verordnung für die Beamten Anwendung, sodass der Resturlaub bis 30.09. genommen werden kann.

Mano88

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #4 am: 05.03.2021 13:34 »
Bei uns ist wie in Sachsen. Resturlaub darf bis 30.9. genommen werden. Habe somit Resturlaub 2018 24 Tage plus 5 Tage aus 2019 im Jahr 2019 genommen

WasDennNun

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #5 am: 05.03.2021 14:11 »
Dann liegt wohl der Fehler darin, dass sie nicht erkannt haben, das da noch 24 Tage aus 2018 mit den 29 Tagen abgegolten wurde und 2019 ein Resturlaub von 25 Tage vorhanden war (15 gesetzlich und 10 tariflich) und nach deren Lesart dann ja die 10 tariflichen Tage verfallen wäre.

Mano88

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #6 am: 05.03.2021 14:28 »
So würde ich es auch verstehen, dass die 15 Tage eigentlich mir noch zustehen müssten

Spid

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #7 am: 05.03.2021 14:35 »
Lagen denn überhaupt die Voaussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs ins nächste Urlaubsjahr vor?

Mano88

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Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #8 am: 05.03.2021 14:47 »
Mehrarbeit machte es erforderlich

Spid

  • Gast
Antw:Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit
« Antwort #9 am: 05.03.2021 15:03 »
Inwiefern könnte Mehrarbeit dazu führen? Das sind ja nur solche Arbeitsstunden TZ-Beschäftigter, die über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit, nicht jedoch die regelmäßige Arbeitszeit VZ-Beschäftigter hinausgeht. Wurde Urlaub beantragt und vom AG abgelehnt?