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Urlaubsverfall nach BV und Elternzeit

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WasDennNun:
Dann liegt wohl der Fehler darin, dass sie nicht erkannt haben, das da noch 24 Tage aus 2018 mit den 29 Tagen abgegolten wurde und 2019 ein Resturlaub von 25 Tage vorhanden war (15 gesetzlich und 10 tariflich) und nach deren Lesart dann ja die 10 tariflichen Tage verfallen wäre.

Mano88:
So würde ich es auch verstehen, dass die 15 Tage eigentlich mir noch zustehen müssten

Spid:
Lagen denn überhaupt die Voaussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs ins nächste Urlaubsjahr vor?

Mano88:
Mehrarbeit machte es erforderlich

Spid:
Inwiefern könnte Mehrarbeit dazu führen? Das sind ja nur solche Arbeitsstunden TZ-Beschäftigter, die über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit, nicht jedoch die regelmäßige Arbeitszeit VZ-Beschäftigter hinausgeht. Wurde Urlaub beantragt und vom AG abgelehnt?

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