Autor Thema: Angestellter Funktionsstelle  (Read 1859 times)

scrat81

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Angestellter Funktionsstelle
« am: 05.03.2021 08:39 »
Hallo, folgende Frage:
Ein angestellter Lehrer mit E11 bewirbt sich an einer Schulreform eine Funktionsstelle die mit A13 ausgeschrieben ist. Eine vergleichbare Stufe für TV ist in der Stellenausschreibung nicht angegeben. Erhält derjenige dann auch automatisch E13 oder im schlechtesten Fall nur eine kleine Zulage und bleibt in E11.
Ich danke euch.

Tagelöhner

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Antw:Angestellter Funktionsstelle
« Antwort #1 am: 05.03.2021 09:03 »
Meines Wissens nach gibt es in einigen Bundesländern Durchführungshinweise o. Ä. von den Ministerien, dass bei Besetzung einer Beamtenstelle mit einem Tarifbeschäftigten, eine Entgeltgruppe unter der Beamtenstelle anzusetzen ist.

Wenn es in diesem Fall ähnlich laufen würde, käme dabei also eine E12 raus. Dies hat meiner Information nach rein haushalterische/finanzielle Gründe, um die kurz-/mittelfristigen Personalkosten wenigstens ungefähr auf einem ähnlichen Level zu halten.

scrat81

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Antw:Angestellter Funktionsstelle
« Antwort #2 am: 05.03.2021 09:10 »
Es geht hier um das Bundesland Niedersachsen...

Melvin

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Antw:Angestellter Funktionsstelle
« Antwort #3 am: 05.03.2021 16:20 »
Das hängt von den Umständen des konkreten Falles ab :)

Zur Anwendung kommt wohl die Entgeltordnung Lehrkräfte (zumindest üblicherweise kraft Arbeitsvertrages, wenn der AN nicht entsprechendes Gewerkschaftsmitglied ist, dann beidseitige Tarifbindung).

Die Zuordnungen in den unterschiedlichen Zordnungstabellen in dieser Entgeltordnung (zwischen landesrechtlich geregelter Besoldungsgruppe und Entgeltgruppe) kommen dann je nach "erlerntem" - und ggf. davon abweichendem tatsächlich "ausgeübtem" - schulformspezifischen Lehramt zur Anwendung. Zudem bzw. insbesondere ob man sog. "Erfüller" (Abschnitt 1) oder "Nicht-Erfüller" (Abschnitt 2) ist, je nachdem ob eine "vollständige" Lehramtsausbildung mit Referendariat vorliegt oder es sich z. B. um einen Seiteneinsteiger handelt.

Also "Prüfungsreihenfolge" bzw. zu klären insbesondere:
1. Welcher Abschnitt der Entgeltordnung ist einschlägig? "Erfüller" oder "Nicht-Erfüller"?
2. "Erlerntes" = "ausgeübtes" Lehramt ?
3. Wo ist das Amt (bzw. sind die Ämter) in der Landesbesoldungsordnung ausgebracht (z. B. A12, A13)?
4. Wenn "Erfüller" und 2. NEIN und 3. unterschiedliche Besoldungsgruppen, dann ist grundsätzlich die niedrigere Besoldungsgruppe heranzuziehen für die Zuordnungstabelle der Entgeltordnung (siehe Absatz 3 des Abschnitts 1 für "Erfüller" der Entgeltordnung Lehrkräfte).

"Alle Klarheiten beseitigt?" ;)

"Zum Vertiefen" siehe die Seite des Niedersächs. Finanzministeriums mit den tariflichen Regelungen und weiteren ausführlichen Durchführungshinweisen:
https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/tarife/lehrer/hinweise-zu-den-aerzten-136131.html

Niedersächs. Besoldungsgesetz mit Besoldungsordnung A:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/y9h/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BesGND2017V12Anlage1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-BesGND2017V12Anlage1

Lothar57

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Antw:Angestellter Funktionsstelle
« Antwort #4 am: 05.03.2021 19:55 »
... und wenn du das alles geklärt hast, solltest du auch noch prüfen, in welcher Stufe du nach der möglichen Höhergruppierung landest. Es kann nämlich sein, dass sich der ganze Stress gar nicht lohnt.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.