Hallo allerseits,
ich werde in absehbarer Zeit meinen Beamtenstatus (Land Brandenburg) aufgeben, um bei der gleichen Behörde als Tarifbeschäftigter tätig zu werden. Kann ich meinen noch nicht genommenen Resturlaub "mitnehmen"? Nach § 10 Abs. 2 S. 3 EUrDbV verfällt der jedoch bei Entlassung. Gibt es ggf. eine Ermessensgrundlage, diesen Urlaub trotzdem mitzunehmen? Wie gesagt, die Behörde bleibt ja dieselbe.