Autor Thema: Bewerbung auf EG 11 Stelle mit Abschluss Dipl. Handdlslehrerin  (Read 6798 times)

Frau Jacob

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Hallo zusammen,
ich hoffe dieses Forum kann mir weiter helfen.
Wir haben eine Ausschreibung für eine SGL Stelle EG 11. gefordert ist hier Diplom Verwaltungswirt oder abgeschlossenes BWL Studium.
Als Bewerber haben wir eine Diplom Handelslehrerin. Jetzt ist die Frage ob dieses Abschluss mit dem BWL Abschluss gleichzusetzen ist?
Hat da jemand Erfahrungen und könnte mir weiter helfen ?

VG Fr.Jacob

Spid

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Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Würdest Du einen Grundschullehrer im Bereich der Lebensmittelaufsicht einstellen, weil der ja auch Sachkunde unterrichtet?

Frau Jacob

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Natürlich kommt es dann auf die Erfahrungen an. Ich habe es glaub ich falsch formuliert bzw. vergessen zu schreiben, dass es darum geht ob ich eine Diplom Handelslehrerin zum Gespräch einladen muss. Ist der Diplom Handelslehrer gleichgestellt mit dem Abschluss Diplom Betriebswirt?

Spid

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Eine Stelle, die eine solche Bewertung allgemeingültig treffen könnte, gibt es nicht. Die Frage ist auch nicht, ob sie zu berücksichtigen wäre, sondern ob sie Berücksichtigung finden dürfte.

Frau Jacob

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Und dürfte sie Berücksichtigung finden?

Spid

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Nein! Sie verfügt nicht über den geforderten Bildungsabschluß.

Frau Jacob

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Definitiv Nein?? Was ist die Begründung? Ich denke ja auch, nein aber muss es begründen und genau da ist das Problem. Ich finde nichts dazu ob der Abschluss gleichzustellen ist oder nicht.

Spid

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Die Begründung ist: die Bewerberin erfüllt die geforderten Voraussetzungen nicht.

Diplom Verwaltungswirt -> Die Bewerberin ist nicht Diplom-Verwaltungswirt.

abgeschlossenes BWL Studium -> Die Bewerberin hat kein BWL-Studium.

Mithin darf sie nicht berücksichtigt werden.

Einen LL.B. Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung dürftet Ihr auch nicht berücksichtigen, denn das ist auch kein Diplom-Verwaltungswirt oder ein abgeschlossenes BWL-Studium.

Frau Jacob

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Erstmal Danke für die Antworten.
Ich selbst bin Diplom Wirtschaftsjuristen und habe mich auch auf eine Stelle beworben die für einen Juristen mit 1 Staatsexamen ausgeschrieben war im öffentlichen Dienst. Mein Abschluss wurde gleichgestellt und ich habe die Stelle bekommen.
Es muss doch irgendwo geregelt sein welche Studienabschlüsse vergleichbar sind. Das kommt ja ständig vor und man muss ja den Bewerber sagen können warum dieser Studienabschluss nicht vergleichbar ist.

Spid

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Da die Ausschreibung nicht für vergleichbare Abschlüsse geöffnet ist, ist es unbeachtlich, welchen Anschluß man als „vergleichbar“ annehmen würde.

Frau Jacob

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Das hatte ich nicht dazu geschrieben aber ja sie ist geöffnet für vergleichbare Abschlüsse. Entschuldigung, aber daher kommt ja meine Frage. Wo ist geregelt was vergleichbar ist 😔

Spid

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Wie bereits ausgeführt, gibt es keine Stelle, die derlei allgemeinverbindlich regeln könnte - und in Ermangelung einer Stelle, die die Regelung treffen könnte, gibt es auch keine Regelung. Was der AG als vergleichbar erachtet, ist in dessen Ermessen (bzw. dessen, durch den er handelt) gestellt.

Börnie

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Wie Spid schon richtig ausführte, gibt es keine allgemein gültige Regelungen und jeder AG ist frei, welche Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden.

Bei den Arbeitgebern aus dem ö.D. mit denen ich zu tun habe, gab es in den letzten Jahren eher den Trend das Thema "Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen" immer exzessiver auszuleben. Hat aber auch natürlich etwas mit dem berühmten "Fachkräftemangel" zu tun.

Ob der von Dir gefragte Arbeitgeber das genauso sieht wirst Du aber natürlich nur erfahren, wenn Du Dich auf die Stelle beworben hast und er dich nimmt...

Pauli II

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Versuche doch einfach einmal unter Arbeitsagentur - Berufenet die Berufsbilder/Studiengänge zu vergleichen. Möglicherweise findest Du ja dann zu einer Antwort

mohlo

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Evtl. hilft ein Blick in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)?

https://www.dqr.de/content/2316.php