Autor Thema: Bewerbung auf EG 11 Stelle mit Abschluss Dipl. Handdlslehrerin  (Read 7066 times)

Spid

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Und inwiefern generierte das jetzt ein Interesse des AG am DQR?

Dienstbeflissen

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Da möge sich jeder Leser ein eigenes Bild drüber machen.

Uns interessiert beispielsweise nicht das Benotungssystem in der Mongolei, also nutzen wir es auch nicht in Stellenausschreibungen. Dinge die relevant sind, finden hingegen Einzug. Denke das machen viele AG so.

Spid

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Und inwiefern generierte das jetzt ein Interesse des AG am DQR?

Dienstbeflissen

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Wenn der AG den DQR in einer Stellenausschreibung mit einem Bachelor gleichsetzt, dann spricht das doch eindeutig dafür, dass sich der AG mit dem DQR befasst hat, also Interesse daran hat. Ob dabei die richtigen Schlüsse gezogen wurden sei dahingestellt.

Spid

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Neben dem Umstand, daß keiner der AG der von Dir verlinkten Stellenanzeigen überhaupt zu einer gegenständlichen Befassung in der Lage ist, befaßt man sich nicht gerade selten mit Dingen, an denen man weder ein Interesse hat noch an ihnen interessiert ist - z.B. ich mit dem DQR.

Dienstbeflissen

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Sich mit etwas befassen und konkret in einer Stellenausschreibung zu nutzen ist etwas anderes, als etwas für man sich nicht interessiert auf Klopapier zu drucken.

Die verlinkten AG haben offenbar Interesse am DQR, sonst würden sie ihn ja nicht derartig nutzen.

Spid

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Inwiefern wäre das so? Wenn man statt einer Aufzählung von Aufstiegsfortbildungen auch DQR-6 schreiben kann, weil es gerade paßt, dann schreibt man das halt - ich schreibe manchmal auch (m/w/d), obwohl es mich nicht interessiert.

Dienstbeflissen

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(m/w/d) nutzt man um AGG-technisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Nutzung des DQR ist völlig freiwillig und Ergebnis der Entscheidung des jeweiligen AG. Fakt ist dass einige große AG offenbar den Bachelor mit dem DQR-Niveau 6 gleichsetzten und das setzt ja nunmal ein Interesse am selbigen voraus.

Spid

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Nein, das setzt lediglich Kenntnis voraus - die ich auch besitze, ohne Interesse zu haben.

Dienstbeflissen

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Die Bedeutung des Wortes Interesse kann durchaus unterschiedlich interpretiert werden. 

Spid

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Die Bedeutung des Wortes „Mist“ auch - mal ist es Dung mit Einstreu, mal der DQR.

Dienstbeflissen

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WasDennNun

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Die Bedeutung des Wortes „Mist“ auch - mal ist es Dung mit Einstreu, mal der DQR.
Womit ja geklärt wäre, dass nach der Interpretation des Wortes "Interesse" von Dienstbeflissen der AG Interesse hat, nach deiner Interpretation jedoch nicht.
Wir aber trotzdem nicht wissen, ob die benannten AGs nach Ihrer Interpretation des Wortes "Interesse" Interesse am DQR haben.

mohlo

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Ich denke, dass eine Anwendung des DQRs dann geregelt sein müsste, wenn AG und BR gem. § 95 BetrVG eine Richtlinie/Betriebsvereinbarung darüber geschlossen haben. Fakt ist, dass der AG ohne eine solche Regelung heute so und morgen so den DQR anwenden und auslegen kann. Ob man das nun als Mist abtut, steht auf einem Klopapierblatt. ;)