Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bewerbung auf EG 11 Stelle mit Abschluss Dipl. Handdlslehrerin
Spid:
Nein! Sie verfügt nicht über den geforderten Bildungsabschluß.
Frau Jacob:
Definitiv Nein?? Was ist die Begründung? Ich denke ja auch, nein aber muss es begründen und genau da ist das Problem. Ich finde nichts dazu ob der Abschluss gleichzustellen ist oder nicht.
Spid:
Die Begründung ist: die Bewerberin erfüllt die geforderten Voraussetzungen nicht.
Diplom Verwaltungswirt -> Die Bewerberin ist nicht Diplom-Verwaltungswirt.
abgeschlossenes BWL Studium -> Die Bewerberin hat kein BWL-Studium.
Mithin darf sie nicht berücksichtigt werden.
Einen LL.B. Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung dürftet Ihr auch nicht berücksichtigen, denn das ist auch kein Diplom-Verwaltungswirt oder ein abgeschlossenes BWL-Studium.
Frau Jacob:
Erstmal Danke für die Antworten.
Ich selbst bin Diplom Wirtschaftsjuristen und habe mich auch auf eine Stelle beworben die für einen Juristen mit 1 Staatsexamen ausgeschrieben war im öffentlichen Dienst. Mein Abschluss wurde gleichgestellt und ich habe die Stelle bekommen.
Es muss doch irgendwo geregelt sein welche Studienabschlüsse vergleichbar sind. Das kommt ja ständig vor und man muss ja den Bewerber sagen können warum dieser Studienabschluss nicht vergleichbar ist.
Spid:
Da die Ausschreibung nicht für vergleichbare Abschlüsse geöffnet ist, ist es unbeachtlich, welchen Anschluß man als „vergleichbar“ annehmen würde.
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