Autor Thema: Ohne explizite Vollmacht jemanden anmelden?  (Read 1830 times)

chinchilla

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Ohne explizite Vollmacht jemanden anmelden?
« am: 07.03.2021 06:52 »
Hallo,

auch, wenn es für mich ja von Vorteil ist, mich interessiert dennnoch, wo das bitte steht.

Ich habe morgen einen Termin auf dem Einwohnermeldeamt, um mich und meine 2 Mitbewohnerinnen in der neuen Stadt anzumelden. Da ich davon ausging, dass wir alle 3 zum Termin müssen oder ich mind. eine Vollmacht jeweils brauche, fragte ich nach, ob das so wäre und da wurde mir gesagt, dass ich nur die beiden anderen Persos mitbringen muss, da wir ja so zu dritt jetzt schon zusammen wohnen und geschlossen umziehen. Ich bin mir sicher, dass das bei der aktuellen Stadt nur mit Vollmacht ging, obwohl wir davor auch schon zu dritt in einer WG gewohnt haben.

Hat sich da was geändert oder ist es besser, wenn ich trotzdem die Vollmachten mitnehme?

Danke.

LG

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Ohne explizite Vollmacht jemanden anmelden?
« Antwort #1 am: 08.03.2021 10:28 »
Es kann ja sein, dass die neue Stadt dies unter Betrachtung der aktuellen Lage so durchführt oder sie machen es immer so. Falls du dir unsicher bist, nimm einfach zwei Vollmachten deiner Mitbewohner mit. Aber eigentlich sollte Das Einwohnermeldeamt dir ja eine richtige Aussage geliefert haben.

Ytsejam

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Antw:Ohne explizite Vollmacht jemanden anmelden?
« Antwort #2 am: 09.03.2021 10:19 »
Grundsätzlich kann bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen 1 Person die Ummeldung für alle vornehmen, wenn man aus einer gemeinsamen in eine gemeinsame Wohnung zieht. Das ist eigentlich bei "WG"-Bewohnern nicht der Fall. Rein rechtlich würde ich daher eine Vollmacht mitnehmen. Wenn das Amt dir gesagt hat, das geht auch ohne, ist das zwar nett, im Zweifelsfall bei einem Sachbearbeiter, der sich im Melderecht auskennt, wird dir das aber nix bringen, falls man doch auf die Vollmacht besteht. ;-)