Es ging nicht um übertarifliche Bezahlung. Die kann rechtssicher erfolgen. Du hingegen hast einen bewußten "Irrtum" ins Spiel gebracht. Neben dem Umstand der mutmaßlichen Verwirklichung der Untreue durch den AG-Vertreter besteht hier halt ständig die Möglichkeit der Korrektur des "Irrtums". Das ist kein ganz normales Lebensrisiko.