Autor Thema: Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe  (Read 12067 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe
« Antwort #15 am: 08.03.2021 08:32 »
Es ging nicht um übertarifliche Bezahlung. Die kann rechtssicher erfolgen. Du hingegen hast einen bewußten "Irrtum" ins Spiel gebracht. Neben dem Umstand der mutmaßlichen Verwirklichung der Untreue durch den AG-Vertreter besteht hier halt ständig die Möglichkeit der Korrektur des "Irrtums". Das ist kein ganz normales Lebensrisiko.