Hallo,
ich überlege nach 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (TVÖD) zu einem anderen Arbeitgeber ebenfalls (TVÖD) zu wechseln, da dort eine interessante Stelle angeboten wird. Ich bin über 40 Jahre alt.
Auch nach Recherche ist mir noch nicht ganz klar, ob mit dem Wechsel neben den Dienstjahren auch die sogenannte "Unkündbarkeit" übernommen wird.
Bin dankbar für Antworten :-)