Hallo Abaulet,
wie Spid korrekterweise erwähnt unterliegen übertarifliche Zulagen nicht dem tariflichen Regelungsgegenstand.
Ich persönlich würde mit der Forderung einer Zulage nach P14 ins Gespräch gehen.
Wollwissend das dort bereits die pflegerischen Bereichsleitungen eingruppiert sind.
Tariflich ist es irrelevant ob dir 18 VK oder 27 VK unterstellt sind. In beiden Fällen wäre die Eingruppierung in P13 korrekt.
Aber da dein AG schon nach deinen Gehaltsvorstellungen fragt, signalisiert das m.E. etwaige Verhandlungsbereitschaft.😊
Eine Stufenlaufzeitverkürzung/Vorweggewährung wäre alternativ auch verhandelbar.