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Übertarifliche Zulage

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Abaulet:
Guten Morgen!

Ich bin eingruppiert in P13, aktuell habe ich Personalverantwortung für 18 VK, soll jetzt aber noch weitere 8,5 VK dazu bekommen und mir diesbezüglich Gedanken zu Gehaltsvorstellungen machen. Da ich ja tarifgebunden bin bleibt nur eine übertarifliche Zulage, richtig? Gibt es da Referenzwerte, wie hoch eine solche Zulage ausfällt? Ich möchte ja nicht zu viel oder zu wenig verlangen  :)

Spid:
Übertarifliche Zulagen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Freizeitkicker:
Hallo Abaulet,

wie Spid korrekterweise erwähnt unterliegen übertarifliche Zulagen nicht dem tariflichen Regelungsgegenstand.
Ich persönlich würde mit der Forderung einer Zulage nach P14 ins Gespräch gehen.
Wollwissend das dort bereits die pflegerischen Bereichsleitungen eingruppiert sind.
Tariflich ist es irrelevant ob dir 18 VK oder 27 VK unterstellt sind. In beiden Fällen wäre die Eingruppierung in P13 korrekt.
Aber da dein AG schon nach deinen Gehaltsvorstellungen fragt, signalisiert das m.E. etwaige Verhandlungsbereitschaft.😊
Eine Stufenlaufzeitverkürzung/Vorweggewährung wäre alternativ auch verhandelbar.

Abaulet:

--- Zitat von: Freizeitkicker am 09.03.2021 13:56 ---
Ich persönlich würde mit der Forderung einer Zulage nach P14 ins Gespräch gehen.
Wollwissend das dort bereits die pflegerischen Bereichsleitungen eingruppiert sind.
Tariflich ist es irrelevant ob dir 18 VK oder 27 VK unterstellt sind. In beiden Fällen wäre die Eingruppierung in P13 korrekt.

--- End quote ---

Danke für Deine Ausführung!

Für mich ist dabei nicht klar ersichtlich, wo die "Station" als kleinste Organisationseinheit aufhört und der "Bereich" beginnt. Eine Stufenvorweggewährung schien mir keine Option, weil ich in der Annahme bin, dass mindestens die Hälfte der Laufzeit einer Stufe für den Aufstieg erforderlich ist und ich gerade im 1. Jahr der Laufzeit bin.

Spid:
Ein Bereich besteht aus mehreren Stationen - sonst ist es kein Bereich, sondern nur eine große Station. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser. Sie hat keine tariflichen Voraussetzungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit.

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