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Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
GoethesGartenhaus:
Wenn ich als Telefonserviceberater bei der BA angestellt bin, ist es dann sinnvoll eine Dienst- und Vermögenshaftpflicht abzuschließen? Lt. TV-BA gelten bei Schäden durch Angestellte die gleichen Bestimmungen wie für Beamte und Beamtinnen. Und es muss immer unterschieden werden zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit. Deshalb bin ich unsicher ob sich eine solche Versicherung lohnt. Teuer ist sie nicht (gibt es z. B. von der DEVK und der HUK) und ich hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte. Aber jetzt im Büro? Hat jemand Beispiele für mittlere Fahrlässigkeit? Dann könnte ich ja durchaus in Regress genommen werden. Z. B. wenn ich aufstehe und etwas mit vom Tisch reiße oder dabei etwas wertvolles beschädige.
Egon12:
erst einmal gibt es einen Regressanspruch für die wider besseren Wissens Nichtbenutzung der Suchfunktion.
Das ist grober Diebstahl meiner Lebenszeit ;)
Bisher wird man in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen, dagegen kann man sich nicht versichern.
GoethesGartenhaus:
Doch. Es gibt Versicherungen die auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz, leisten. Wenn Sie kein Google nutzen, ist das eine grobe Verschwendung meiner Lebenszeit.
BalBund:
--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 10.03.2021 12:05 ---Dann könnte ich ja durchaus in Regress genommen werden. Z. B. wenn ich aufstehe und etwas mit vom Tisch reiße oder dabei etwas wertvolles beschädige.
--- End quote ---
Bei der BA fliegen diverse Dinge von Tischen, vom Igel bis zu, ach lassen wir das...mir ist kein TSB bekannt, der dafür hätte zahlen müssen.
Kritischer wären tatsächliche Auskünfte die der TSB erteilt und eine Verletzung der DSGVO darstellen. Das kann schnell teuer werden. Allerdings bin ich zu lange aus dem Laden raus um zu wissen, wie da die aktuelle Sachlage hinsichtlich Regress/Weitergabe ist.
GoethesGartenhaus:
Bei der Sache mit dem Igel musste ich lachen.
Was Auskünfte am Telefon betrifft: Hier verlasse ich mich auf meinen eigenen gesunden Menschenverstand was man einem Anrufer sagen darf und was nicht und werde diesbezüglich auch sicher vor dem 1. Telefonat entsprechend informiert, belehrt und geschult.
Inzwischen konnte ich in Erfahrung bringen, dass das Risiko in meinem Bereich zu gering ist, als dass sich z. B. eine Dienst- und Amtsvermögensschaden-Versicherung lohnt, die meist sowieso nur bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Deshalb habe ich einen Extra-Baustein zu meiner Familien-Privat-Haftpflicht abgeschlossen. Dieser deckt - unter anderem - Sachschäden beim Arbeitgeber und bei Arbeitskollegen bis zu 10.000,- Euro pro Schadenfall ab. Und das für nur 8,- Euro mehr pro Jahr. Sprich: Kollege lässt sein privates Mobiltelefon nach einem Gespräch auf meinem Schreibtisch liegen und ich kippe aus Versehen die Kaffee-Tasse oder das Wasserglas um und das Gerät wird beschädigt. Das wäre damit ausreichend versichert. Schöner Nebeneffekt: Meine Frau ist dadurch automatisch auch gegen derartige Schäden am Eigentum ihres Arbeitgebers mitversichert. Sie arbeitet in einem kleinen Unternehmen (kein ÖD).
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