Autor Thema: Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?  (Read 11821 times)

Wdd3

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #30 am: 19.03.2021 09:35 »
Begonnen hast du den Tread mit der Überschrift: Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?


Inzwischen geht es nur noch um die Privathaftpflicht mit Zusatzbaustein.

Dafür bist du im Falschen Forum ???

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #31 am: 19.03.2021 10:00 »
99x geht es gut, beim 100. Mal hat man Pech. Ich zahle für meine Privathaftpflicht Familie pro Jahr 52,- Euro + Baustein für 8,- Euro. Das ist nicht teuer wenn man bedenkt was alles abgedeckt ist. Mir ist das Risiko zu hoch etwas grob fahrlässig zu zerstören und dann plötzlich 5.000 oder 10.000 Euro zahlen zu müssen - egal ob es um die Sache eines Kollegen oder eine Sache des Arbeitgebers geht. Dass die Diensthaftpflicht für mich ungeeignet ist, haben wir ja nun hier herausgefunden (durch eure Hinweise bzgl. Fahrlässigkeit und Haftung), aber einen Grundschutz sollte man schon haben - und der ist eben im oben erwähnten Baustein enthalten.

Die 3 für mich wichtigsten Dinge, die im Zusatzbaustein eingeschlossen sind:

  • Falsches Betanken fremder (auch dienstlicher) Kraftfahrzeuge bis 3.000 €
  • Neuwertentschädigung fremder Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Monate waren bis 3.000 €
  • Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit bis 10.000 €

Somit eine sehr gute Alternative zur Diensthaftpflicht. Verlust fremder Schlüssel ist sogar in der normalen Haftpflicht dabei.

Für die Skeptiker: Es gibt tatsächlich viele Versicherungen die man nicht benötigt und die völlig überteuert oder unnütz sind. Am bekanntesten in diesem Bereich ist wohl die Reisegepäckvesicherung oder die Garantieerweiterung bei Elektronikgeräten. Aber die erweiterte Privathaftpflicht und auch die Diensthaftpflicht gehören meiner Meinung nach nicht dazu. Wobei letztere eben nur für ganz bestimmte Berufsgruppen sinnvoll ist.
« Last Edit: 19.03.2021 10:08 von GoethesGartenhaus »

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #32 am: 19.03.2021 10:03 »
Begonnen hast du den Tread mit der Überschrift: Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?


Inzwischen geht es nur noch um die Privathaftpflicht mit Zusatzbaustein.

Dafür bist du im Falschen Forum ???

Nein. Erst durch diese Diskussion habe ich ja herausgefunden, dass es noch Alternativen zur Diensthaftpflicht gibt, die durchaus auch für die/den eine/n oder andere/n sehr nützlich sein können. Eben eine solche PH mit Zusatzbaustein, die günstiger ist als eine Diensthaftpflicht aber dennoch ausreichend gewisse Grundrisiken im normalen Arbeitsalltag abdeckt.

WasDennNun

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #33 am: 19.03.2021 10:26 »
Das ist richtig, weder das Kind noch die Eltern sondern die Versicherung hat gezahlt und ja, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Ansonsten hätte es nicht zu dem Schaden kommen können. ;)
Falsch!
Kinder können beim Fahrrad fahren ins Auto crashen und sind nicht haftbar, die Eltern ebenfalls nicht.
Deswegen müßte die Versicherung nichts zahlen, da ja niemand in der Haftung ist!
Aber es gibt Versicherungen, die so etwas inkludieren.
Insofern Glück, gehabt. Kenne Fälle, wo die Versicherung aber eben nicht zahlte, weil sie nicht mussten.

WasDennNun

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #34 am: 19.03.2021 10:30 »
BTW.
Gab es da nicht den Fall von falsch betankten Helikoptern, die den Kollegen teuer gekommen ist?

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #35 am: 19.03.2021 10:42 »
Auch wenn es nicht zum Thema gehört, aber weil es angesprochen wurde:

Meine Versicherung (und andere sicher auch) zahlt NICHT, wenn mein Kind noch deliktunfähig ist und ich meine Aufsichtspflicht NICHT verletzt habe. Sie ZAHLT aber WENN ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Klingt komisch, ist aber so. Das leitet sich aus dem BGB ab. Es spielen außerdem mehrere Faktoren eine Rolle: Alter, Reifezustand, Charakter, bestehender Erfahrungsstand und äußere Umstände wie z. B. Umgebung und Art der Handlung vor dem Schaden.

2 Beispiele wo KEINE Verletzung der Aufsichtpflicht vorlag:

AG Augsburg: 3-jährige Kinder im Supermarkt müssen nicht durchgängig an der Hand oder dem Einkaufswagen ihrer Eltern bleiben. Es reicht völlig aus, wenn sie in Sicht- und Hörweite der Eltern bleiben. Bei Schäden liegt keine Verletzung der Aufsichtpflicht vor. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.

AG München: Einer 5-jährigen, die schon seit geraumer Zeit sicher Fahrrad fährt, kann erlaubt werden, einen Teil der Strecke alleine vorauszufahren. Wenn dabei im Gedränge vor dem Kindergarten das Fahrrad umstürzt und gegen ein Auto fällt, kann man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #36 am: 19.03.2021 10:43 »
BTW.
Gab es da nicht den Fall von falsch betankten Helikoptern, die den Kollegen teuer gekommen ist?

Das fällt aber nicht unter Kraftfahrzeuge wie bei meinem Zusatzbaustein. Dagegen gibt es sicher spezielle Versicherungen für Piloten bzw. das Tankpersonal. Also eine Dienst- oder Vermögensschaden-Haftpflicht für Beamte z. B.
« Last Edit: 19.03.2021 10:49 von GoethesGartenhaus »

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #37 am: 19.03.2021 11:53 »
Hier noch ein Link dazu. Man beachte den letzten Satz. https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/millionenforderung-des-bundes-bfpp-setzt-sich-fuer-ihre-mitglieder-ein/

Ob die beiden Piloten eine solche Versicherung haben? Das geht daraus nicht hervor, aber es zeigt, dass so ein Fehler ganz schnell passieren kann.

vip3r

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #38 am: 20.03.2021 20:35 »
Auf den Helikopterfall bin ich im Rahmen meiner Recherchen zur Diensthaftpflichtversicherung auch gestoßen. Ich würde allerdings bezweifeln, dass sich ein Schaden in dieser Höhe überhaupt irgendwo versichern ließe. Eine Deckungssumme von 500.000 EUR für Vermögensschäden stellt m.E. bei allen gängigen Versicherern das Ende der Fahnenstange dar. Oftmals werden auch nur 250.000 EUR angeboten.

Bleibt abzuwarten, wie in der Sache die gerichtliche Entscheidung ausfällt. Im Moment scheint die Million ja nur die Forderung des Dienstherren zu sein. Hier dürfte aber letzten Endes doch mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit eine Haftungsbegrenzung (Stichworte: gefahrengeneigte Tätigkeit, Vergütung in Relation zur Schadenssumme) zum Tragen kommen.

Man staunt aber immer wieder nicht schlecht, wie schnell einem aufgrund von einfachen Flüchtigkeitsfehlern, die - wenn man ehrlich ist - jedem passieren könnten (erfolgreich) grobe Fahrlässigkeit angedichtet wird. Von daher bin ich persönlich froh, für den Fall der Fälle eine solche Versicherung in meiner Privathaftpflicht mit eingeschlossen zu haben. Und, da der Vorwurf schon mal kam: Nein - ich bin kein Versicherungsvertreter und kann auch keine Versicherungen vermitteln.

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #39 am: 21.03.2021 21:10 »
Ich bin froh keinen solchen extrem gefährlichen Job zu haben, bei dem man so schnell so viel Geld bezahlen soll.

Organisator

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #40 am: 22.03.2021 08:55 »
Für die Skeptiker: Es gibt tatsächlich viele Versicherungen die man nicht benötigt und die völlig überteuert oder unnütz sind. Am bekanntesten in diesem Bereich ist wohl die Reisegepäckvesicherung oder die Garantieerweiterung bei Elektronikgeräten. Aber die erweiterte Privathaftpflicht und auch die Diensthaftpflicht gehören meiner Meinung nach nicht dazu. Wobei letztere eben nur für ganz bestimmte Berufsgruppen sinnvoll ist.

Na dann ist ja alles gut. Du hast dir deine Eingangsfrage beantwortet und die anderslautenden Meinungen ignoriert. Stellt sich nur die Frage nach dem Erkenntnisgewinn.

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #41 am: 22.03.2021 20:43 »
Na dann ist ja alles gut. Du hast dir deine Eingangsfrage beantwortet und die anderslautenden Meinungen ignoriert. Stellt sich nur die Frage nach dem Erkenntnisgewinn.

Meine Erkenntnis ist, dass in diesem Forum ein sehr aggressiver und überheblicher Ton herrscht, der außerdem von sexsistischen Beiträgen geprägt ist (die auch nach Meldung nicht entfernt werden) und wo die Leute nur das verstehen was sie wollen - gleich mit welchen Argumenten man versucht eine Sachlage zu erklären. Unterbrochen wird dieser Zustand zum Glück von einzelnen vernünftigen Zeitgenossen mit ebenso vernünftigen Kommentaren. Ihren letzten zähle ich aber nicht hinzu. Ich bin fest überzeugt, dass das für Sie irrelevant ist und in keinster Weise interessiert. Insofern stört es auch keinen. Und hätten Sie alle Beiträge dieses Themas aufmerksam gelesen, dann müssten Sie bemerkt haben, dass ich keineswegs etwas ignoriert habe. Nur weil andere der Meinung sind, dass sie gänzlich ohne Versicherung auskommen, muss ich das nicht auch. Außerdem haben mir die Beiträge geholfen zu recherchieren, dass es auch günstige Alternativen zu einer Diensthaftpflicht gibt. Von ignorieren kann also überhaupt keine Rede sein.

Organisator

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #42 am: 23.03.2021 08:30 »
Keine Sorge, mein Beitrag war nur schnippisch gemeint. So als augenzwinkernder Hinweis zu der Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht für Telefonberater. Wenn es Dir und anderen jedoch weiterhilft Helikopterfehlbetankungen als typisches Beispiel für eine entsprechende Versicherung weiterzudiskutieren.... und schon werde ich wieder schnippisch.

Wdd3

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #43 am: 23.03.2021 09:18 »
...irgendwann wirst du noch schalig ;D

GoethesGartenhaus

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Antw:Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?
« Antwort #44 am: 23.03.2021 21:00 »
Keine Sorge, mein Beitrag war nur schnippisch gemeint. So als augenzwinkernder Hinweis zu der Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht für Telefonberater.

Auch als normaler Angestellter kann man in die Situation kommen auf Grund grober Fahrlässigkeit das Eigentum eines Kollegen oder des Arbeitgebers zu zerstören. Einmal nicht mitgedacht oder unabsichtlich grob fahrlässig gehandelt und zack. Da lasse ich lieber die Versicherung die Ansprüche zahlen oder abwehren als mich selbst damit rumzuschlagen. Das ist mir 8,- Euro pro Jahr wert.