Auch wenn es nicht zum Thema gehört, aber weil es angesprochen wurde:
Meine Versicherung (und andere sicher auch) zahlt NICHT, wenn mein Kind noch deliktunfähig ist und ich meine Aufsichtspflicht NICHT verletzt habe. Sie ZAHLT aber WENN ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Klingt komisch, ist aber so. Das leitet sich aus dem BGB ab. Es spielen außerdem mehrere Faktoren eine Rolle: Alter, Reifezustand, Charakter, bestehender Erfahrungsstand und äußere Umstände wie z. B. Umgebung und Art der Handlung vor dem Schaden.
2 Beispiele wo KEINE Verletzung der Aufsichtpflicht vorlag:
AG Augsburg: 3-jährige Kinder im Supermarkt müssen nicht durchgängig an der Hand oder dem Einkaufswagen ihrer Eltern bleiben. Es reicht völlig aus, wenn sie in Sicht- und Hörweite der Eltern bleiben. Bei Schäden liegt keine Verletzung der Aufsichtpflicht vor. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.
AG München: Einer 5-jährigen, die schon seit geraumer Zeit sicher Fahrrad fährt, kann erlaubt werden, einen Teil der Strecke alleine vorauszufahren. Wenn dabei im Gedränge vor dem Kindergarten das Fahrrad umstürzt und gegen ein Auto fällt, kann man den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Versicherung zahlt nicht und wehrt gegnerische Ansprüche auf eigene Kosten, im Namen des Versicherten, ab.