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Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

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GoethesGartenhaus:

--- Zitat von: Kaiser80 am 25.03.2021 13:12 ---
--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 13:09 ---Gute Frage.

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Die nur eine Antwort zulässt: Vorsätzlich. Es gibt keine absichtliche(sic!!) grobe Fahrlässigkeit. Und Versicherungen, die Vorsatz inkludieren... na ja

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Es gibt aber unabsichtliche grobe Fahrlässigkeit. Ich habe nicht von absichtlicher grober Fahrlässigkeit gesprochen. Und meine Versicherung inkludiert ausschließlich grobe Fahrlässigkeit und wehrt anderslautende Forderungen in meinem Namen und auf Versicherungskosten ab - rechtsverbindlich.

Spid:

--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 13:20 ---Nein, Schöffen sind Laienrichter. Sie entscheiden nicht auf Grund von Unterlagen, sondern auf Grund dessen was sie hören und sehen - nach bestem Wissen und Gewissen. Schöffen erhalten keinen Einblick in Gerichtsunterlagen. Sie dürfen aber Fragen an Beklagte, Kläger und Zeugen stellen und sich aus den Antworten ein eigenes Bild machen.

--- End quote ---

Inwiefern wäre das eine zulässige Begründung für eine Verneinung?

Organisator:

--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 10:36 ---Da du wirklich sachlich argumentierst und nicht ausfallend wirst, will ich dir gerne zuhören.

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Na das ist ja lieb von dir ;)


--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 10:36 ---Es ist ja nicht grundsätzlich falsch keine entsprechende Versicherung zu haben, aber hättest du persönlich nicht Angst im Fall der Fälle haftbar gemacht zu werden, weil du dich - unabsichtlich (!) - grob fahrlässig verhalten hast (5 Sekunden unaufmerksam)?

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Natürlich, dafür habe ich eine Haftpflichtversicherung. Ich sehe nur keinen Anwendungsfall für eine Dienst- /
Vermögenshaftpflichtversicherung.

Ein Indiz dafür dürfte auch die Höhe des Versicherungsbeitrags von 8 € pro Jahr zu sein.

Benno:
Die Vermögenshaftpflicht dient als Absicherung..

Organisator:

--- Zitat von: Benno am 25.03.2021 13:43 ---Die Vermögenshaftpflicht dient als Absicherung..

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Das tut jede Versicherung. Daher auch der Name VerSICHERUNG. Was ist der Zweck deiner Aussage?

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