Da zahlt aber die Diensthaftpflicht auch nicht und um die geht es hier.
Ohne selbst so eine spezielle Versicherung zu haben, darf man die Schadenabwehrfunktion nicht vergessen.
Verursacht man vermeintlich fahrlässig einen Schaden im Rahmen seiner Tätigkeit und der Arbeitgeber bewertet das als grobe Fahrlässigkeit, hat man ein Problem.
Ich gehe zumindest davon aus, dass die entsprechende Versicherung dann im Zweifel gerichtlich klärt, ob sie tatsächlich wegen grober Fahrlässigkeit in Anspruch genommen werden kann oder nur eine einfache Fahrlässigkeit vorlag.
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sowas eintritt, weiß ich nicht. Hängt sicher auch von der Schadenshöhe ab.
Auf der anderen Seite wäre es aber natürlich bitter dann erstmal mit den Rechntskosten in Vorleistung zu gehen.